PC Reparatur bei Gewährleistung /Garantie

Hallo zusammen,

angenommen, die HDD eines PC ist defekt. Kunde ist gewerblich. Ursprünglich war auf der Platte Software (Betriebssystem, Virenscanner, kleines Office…).
Ausserdem wurde auf Kundenwunsch gegen ein Entgelt eine Drittsoftware installiert.
Die defekte Platte wird anerkannt une eine neue wird eingebaut.

  1. Ist in der Gewährleistung /Garantie auch die Neuinstallation der ursprünglich vorinstallierten Software enthalten?
  2. Ist in der Gewährleistung /Garantie auch die Neuinstallation der o.a. Drittsoftware enthalten?

Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, daß es keien AGBs gibt, die da etwas regeln.
Gruß
Michael

Hallo zusammen,

Hallo Michael,

angenommen, die HDD eines PC ist defekt. Kunde ist gewerblich.
Ursprünglich war auf der Platte Software (Betriebssystem,
Virenscanner, kleines Office…).
Ausserdem wurde auf Kundenwunsch gegen ein Entgelt eine
Drittsoftware installiert.
Die defekte Platte wird anerkannt une eine neue wird
eingebaut.

  1. Ist in der Gewährleistung /Garantie auch die
    Neuinstallation der ursprünglich vorinstallierten Software
    enthalten?
  2. Ist in der Gewährleistung /Garantie auch die
    Neuinstallation der o.a. Drittsoftware enthalten?

So weit mir bekannt ist gilt Gewährleistung NUR auf die HW! Sonst würde es z. B. auch schwierig bei SW-Defekten als Folgeursache: Angenommen, das Netzteil raucht ab und zerstört Dir dabei ein Programm welches gerade (teilweise) im RAM liegt. Der Netzteilhersteller wird Dir das garantiert nicht wieder aufspielen. (Okay, das Beispiel ist ein wenig blöd; ist aber schon vorgekommen.)
Kein Backup oder Image der Platte gezogen?

Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, daß es keien AGBs
gibt, die da etwas regeln.
Gruß
Michael

Viele Grüsse
stefan