Hallo PC-Profis und BGB-Könner 
Mein 3 Jahre alter PC hat einen Defekt ( Schaltet sich bei Anwendungen plötzlich ab und startet neu), worauf ich ihn in einer Werkstatt habe reparieren lassen. Dort wurde er gecheckt, jedoch kein Fehler festgestellt, stattdessen wechselte man Netzteil und Knopfzelle aus, obwohl vorher vereinbart war, dass vor Einbau neuer Teile nachgefragt wird. In der Annahme der Fehler sei beseitigt bezahlte ich das Entgelt, jedoch lag es nicht daran, da der Defekt weiter auftrat.( pers. Vermutung: Kondensator des Mainboards defekt) Also schaffte ich den PC wieder hin (Annahme nur aus Kulanz, obwohl Mangel besteht!), jedoch wurde der Fehler wieder nicht entdeckt und beseitigt. Stattdessen wurde mir vorgeworfen, die Netzspannung meiner Steckdose würde nicht ausreichen, natürlich geprüft - alles OK. Des Weiteren räumen mir die Reparateure nicht ein, den Fehler bei Ihnen in der Werkstatt vorzuführen, sie sagen nur Sie haben das mehrere Stunden geprüft und der Fehler ist bei Ihnen nicht aufgetreten.
Meine Frage ist ob ich gem. § 284 BGB Ersatz auf erbrachte Aufwendungen in Höhe der kompletten Reparaturkosten verlangen kann (eingebaute Teile müssen dann natürlich entfernt werden und alte wieder herein) , da auch die Nacherfüllung gescheitert ist und somit der Werkvertrag nicht erfüllt wurde,
MfG