PC-Reparatur fehlgeschlagen - Geld zurück

Hallo PC-Profis und BGB-Könner :smile:

Mein 3 Jahre alter PC hat einen Defekt ( Schaltet sich bei Anwendungen plötzlich ab und startet neu), worauf ich ihn in einer Werkstatt habe reparieren lassen. Dort wurde er gecheckt, jedoch kein Fehler festgestellt, stattdessen wechselte man Netzteil und Knopfzelle aus, obwohl vorher vereinbart war, dass vor Einbau neuer Teile nachgefragt wird. In der Annahme der Fehler sei beseitigt bezahlte ich das Entgelt, jedoch lag es nicht daran, da der Defekt weiter auftrat.( pers. Vermutung: Kondensator des Mainboards defekt) Also schaffte ich den PC wieder hin (Annahme nur aus Kulanz, obwohl Mangel besteht!), jedoch wurde der Fehler wieder nicht entdeckt und beseitigt. Stattdessen wurde mir vorgeworfen, die Netzspannung meiner Steckdose würde nicht ausreichen, natürlich geprüft - alles OK. Des Weiteren räumen mir die Reparateure nicht ein, den Fehler bei Ihnen in der Werkstatt vorzuführen, sie sagen nur Sie haben das mehrere Stunden geprüft und der Fehler ist bei Ihnen nicht aufgetreten.

Meine Frage ist ob ich gem. § 284 BGB Ersatz auf erbrachte Aufwendungen in Höhe der kompletten Reparaturkosten verlangen kann (eingebaute Teile müssen dann natürlich entfernt werden und alte wieder herein) , da auch die Nacherfüllung gescheitert ist und somit der Werkvertrag nicht erfüllt wurde,

MfG

Hallo Mr Brain

Gezielt weiter helfen kann ich dir leider nicht.
Kann dir nur einen Rat geben.Versuche auf jeden fall das Geld zurück zu erstaten,wenn nötig mit Anwalt.

Tut mir leid für dich
Gruß Role

Kann dir da leider nicht helfen keine mich mit den BGB leider nicht aus

Hallo Mr. Brain,

sorry, aber PC-seitig kann ich Dir sicher nicht weiter helfen als die „Profis“, und Deine Hauptfrage geht ja wohl auch eher ins Juristische, wovon ich natürlich nicht mehr Ahnung habe als jeder andere, der das BGB lesen kann - und das hast Du ja selbst schon getan.

Gruß - Wolfrider