Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Mahnverfahren mit Fallbeispiel.
Herr Beispiel ist eine erfundene Person!
Herr Beispiel kauft im Internet 2 Notebooks. Diese bekommt er auch im Januar.
Direkt nach erhalt reklamiert er einen Kratzer das auf ein Notebook vorhanden ist.
Dann stellt er am nächsten Tag fest, dass bei beiden Notebooks der Rahmspeicher defekt ist.
(durch ein Programm getestet)
Diesen Vorfall schildert er dem Verkäufer inkl. Fehlerbeschreibung. Der Verkäufer bittet Herrn Beispiel, den Rahmspeicher auszubauen und den DHL-Abholer mitzugeben.
Das tut er auch und nach ein paar Tagen kommt der neue Rahmspeicher.
Beim Notebook A tritt immer noch der Fehler auf, dass das Bild einfriert. Beim Notebook B ist zunächst alles i. o. Das Notebook A wird von DHL Abgeholt zur Reparatur.
2,5 Monate später erhält Herr Beispiel sein Notebook A zurück. Nach mehreren Tests stellt er fest, dass das Bild immer noch einfriert. Er schickt das Notebook erneut ein und bittet um Kostenerstattung. Das Notebook B zeigt jetzt auch erste Mängel und stützt häufig ab. Notebook B auch eingeschickt. Bitte um Kostenerstattung.
Ein 2-3 Wochen kommt Notebook B mit angeblich ausgetauschten Rahmspeicher zurück. Der Verkäufer gibt an, dass er das Recht der 2maligen Nachbesserung hat. Was bei diesem Notebook auch der Fall ist (1 x Rahmspeicher neu und 1 x Eingeschickt und Rahmspeicher neu)
Bei dem Notebook A ist angeblich bei dem anfänglichen Fehler nicht die Gewährleistung erfüllt. Es wird versucht beim Hersteller kostenlos Ersatzteile zu bekommen.
Herr Beispiel teilt dem Verkäufer mit, dass er sofort die Kosten erstattet haben möchte und setzt eine Frist von 10 Tagen. Nach ca. 14 Tagen wird das Notebook kommentarlos an Herrn Beispiel zurückgesendet. Es wird nur noch eine Email mit der Begründung geschrieben. Bei dem Notebook wurde der Rahmspeicher getauscht und der Verkäufer hat das Recht der 2-mailigen Nachbesserung. Emails werden nicht mehr beantwortet.
Herr Beispiel hat bereits eine Zahlungsfrist bis ende des Monats gesetzt und droht mit dem Mahnverfahren. Er hat den Verkäufer auch Mitgeteilt, dass das Notebook zur Abholung bereit liegt.
PS: Der Verkäufer ist immer noch im Internet Aktiv und ist auch eine GmbH
##############################
Mich würde jetzt Interessieren, ob Herr Beispiel sich richtig verhalten hat und ob ein Mahnverfahren richtig ist. Welche kosten auf Ihn zukommen werden wenn er den Prozess verlieren sollte. Streitwert 370 Euro pro Notebook.
Freue mich über jede Antwort!!!
