PC'S im Internet gekauft probleme mit Reklamatio

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Mahnverfahren mit Fallbeispiel.

Herr Beispiel ist eine erfundene Person!

Herr Beispiel kauft im Internet 2 Notebooks. Diese bekommt er auch im Januar.
Direkt nach erhalt reklamiert er einen Kratzer das auf ein Notebook vorhanden ist.
Dann stellt er am nächsten Tag fest, dass bei beiden Notebooks der Rahmspeicher defekt ist.
(durch ein Programm getestet)

Diesen Vorfall schildert er dem Verkäufer inkl. Fehlerbeschreibung. Der Verkäufer bittet Herrn Beispiel, den Rahmspeicher auszubauen und den DHL-Abholer mitzugeben.
Das tut er auch und nach ein paar Tagen kommt der neue Rahmspeicher.

Beim Notebook A tritt immer noch der Fehler auf, dass das Bild einfriert. Beim Notebook B ist zunächst alles i. o. Das Notebook A wird von DHL Abgeholt zur Reparatur.
2,5 Monate später erhält Herr Beispiel sein Notebook A zurück. Nach mehreren Tests stellt er fest, dass das Bild immer noch einfriert. Er schickt das Notebook erneut ein und bittet um Kostenerstattung. Das Notebook B zeigt jetzt auch erste Mängel und stützt häufig ab. Notebook B auch eingeschickt. Bitte um Kostenerstattung.

Ein 2-3 Wochen kommt Notebook B mit angeblich ausgetauschten Rahmspeicher zurück. Der Verkäufer gibt an, dass er das Recht der 2maligen Nachbesserung hat. Was bei diesem Notebook auch der Fall ist (1 x Rahmspeicher neu und 1 x Eingeschickt und Rahmspeicher neu)

Bei dem Notebook A ist angeblich bei dem anfänglichen Fehler nicht die Gewährleistung erfüllt. Es wird versucht beim Hersteller kostenlos Ersatzteile zu bekommen.

Herr Beispiel teilt dem Verkäufer mit, dass er sofort die Kosten erstattet haben möchte und setzt eine Frist von 10 Tagen. Nach ca. 14 Tagen wird das Notebook kommentarlos an Herrn Beispiel zurückgesendet. Es wird nur noch eine Email mit der Begründung geschrieben. Bei dem Notebook wurde der Rahmspeicher getauscht und der Verkäufer hat das Recht der 2-mailigen Nachbesserung. Emails werden nicht mehr beantwortet.

Herr Beispiel hat bereits eine Zahlungsfrist bis ende des Monats gesetzt und droht mit dem Mahnverfahren. Er hat den Verkäufer auch Mitgeteilt, dass das Notebook zur Abholung bereit liegt.

PS: Der Verkäufer ist immer noch im Internet Aktiv und ist auch eine GmbH
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Mich würde jetzt Interessieren, ob Herr Beispiel sich richtig verhalten hat und ob ein Mahnverfahren richtig ist. Welche kosten auf Ihn zukommen werden wenn er den Prozess verlieren sollte. Streitwert 370 Euro pro Notebook.

Freue mich über jede Antwort!!!

Hallo,

der Rahmspeicher defekt ist.

Der in Stralsund? Oder ist das Laptop von Müller Milch?

http://www.stralsund.de/stralsund-www/v-boerse.nsf/f…

Ein 2-3 Wochen kommt Notebook B mit angeblich ausgetauschten
Rahmspeicher zurück. Der Verkäufer gibt an, dass er das Recht
der 2maligen Nachbesserung hat. Was bei diesem Notebook auch
der Fall ist (1 x Rahmspeicher neu und 1 x Eingeschickt und
Rahmspeicher neu)
Bei dem Notebook A ist angeblich bei dem anfänglichen Fehler
nicht die Gewährleistung erfüllt. Es wird versucht beim
Hersteller kostenlos Ersatzteile zu bekommen.

Mich würde jetzt Interessieren, ob Herr Beispiel sich richtig
verhalten hat und ob ein Mahnverfahren richtig ist. Welche
kosten auf Ihn zukommen werden wenn er den Prozess verlieren
sollte. Streitwert 370 Euro pro Notebook.

Der BGH sagt dazu: Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476 BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine Beweislastumkehr. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

Widerspricht der Verkäufer dem Mahnbescheid, was nach dem bisherigen Procedere anzunehmen ist, muss der Käufer im ordentlichen Verfahren vor dem Amtsgericht seinen Anspruch begründen.

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, für den der Käufer wie auch für die übrigen Prozesskosten beim Prozess in Vorkasse treten muss und dessen Kosten sich mit Sicherheit nicht unter 1.500 Euro belaufen werden, wird klären, was hier warum kaputt ist.

Das Kostenrisiko beträgt somit für den Käufer im worst case (Käufer kann nicht durch den Sachverständigen beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt und verliert die Klage, ist dabei selbst und der Gegner auch anwaltlich vertreten) daher insgesamt ab 2100 Euro.

VG
EK

Danke kannst den Rechtschreibfehler behalten. Danke für deine kompetente Antwort.

Ja es heißt Ramspeicher.

hat jemand noch eine bessere Antwort?

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hat jemand noch eine bessere Antwort?

Ganz ehrlich würde ich an deiner Stelle nicht wetten, dass du hier eine für dich günstigere Aussage bekommst - es sei denn, der Antwortende hat keine Ahnung von Sachmängelgewährleistung :smile:

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Hast du Langeweile?

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Hallo,

hat jemand noch eine bessere Antwort?

eine bessere als die bisher gegebene, gibt es nicht.

Oder erwartest Du, dass hier eine breite Palette von richtigen Antworten gegeben wird, wovon Du Dir die aussuchen kannst, die Dir am besten in den Kram passt?

Gruß

S.J.

Gegenfrage: Bist du beratungsresistent?

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