PC-Software frage

Hallo,
ganz kurzes Gedankenspiel von mir rein hypotetisch.

A hat sich mal ein Spiel gekauft und nun nur noch eine CD die er nicht mehr benutzen kann, da sie zu stark zerkrazt ist.
Darf sich Ar nun das Spiel, zu dem er die CD noch HAT herunterladen um es wieder spielen zu können? Legal herunterladen versteht sich.

mfg

Hmm echt gute Frage, bei kopierten PC Spielen sieht es ähnlich aus du darfst dir natürlich eine Sicherheitskopie erstellen und diese auch zocken, jedoch nur dann wenn das Spiel keinen Kopierschutz hat, denn dieser darf nicht umgangen werden. Da is dann auch der Hacken weil wenn du nen Spiel lädst das nen Kopierschutz hatte und von jemanden geknackt wurde, könnte es Probleme geben.

Hufa,
Kopierschutz, gehen wir mal hypotetisch von so einem Spiel wie „KKND2 - Krossfire“ aus:
Windows 95/98/NT 4.0

gab es damals schon kopierschutz ist auch eine tolle Frage

Google spuckt einiges aus, unteranderem das hier:

KKND 2
Kopierschutz: ProtectCD

somit wäre die Frage nach nem Kopierschutz geklärt, es hat einen, wie es aber mit dem laden trotz originalem aussieht kann ich dir nicht beantworten, das was ich schreibe bezieht sich lediglich auf das kopieren einer CD. Denke aber bei so einem alten Schinken wird das definitiv niemanden mehr großartig jucken :wink:

PS: Ich schau morgen mal in meinen Fundus, ich dürfte das Game sogar noch Original mit Hülle usw. haben gegen Erstattung der Versandkosten schicke ich es dir zu.

gab es damals schon kopierschutz ist auch eine tolle Frage

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Es gab schon 1985 Spiele mit Kopierschutz. Ob vorher, weiß ich nicht.

Gruss,
Michael

Hallo,
imho ist das Umgehen eines Kopierschutzes bei Software zum Erstellen einer Sicherheitskopie gar nicht verboten.

Was natürlich gar nichts mit dem Runterladen zu tun hat - aus einer illegalen Quelle kann man keine legalen Kopien herstellen.

Gruß
loderunner (ianal)

Legal herunterladen…

Was natürlich gar nichts mit dem Runterladen zu tun hat - aus einer illegalen Quelle kann man keine legalen Kopien herstellen.

Man kann aber auch tatsächlich „legal“ herunterladen.

1 - Hierzu gehören z.B. Shareware/Freeware/Trial Versionen, nur durch einen gültigen Registrierungs-Schlüssel zur Vollversion „erwachen“. Die Download-Version bedeutet für den Hersteller höchstenfalls zusätzliche Kosten, so der Download über die Herstellerseite erfolgt und ist dem Hersteller ansonsten irgendwo zwischen „egal“ und „willkommen“.

2 - In manchen Fällen bieten die Hersteller sogar selbst die Komplettversion zum Download an, wobei die Nutzung vielfach ohne Anleitung / Schulung fast nicht möglich ist (siehe OpenSource Community). Der Erwerb einer Download-Version wäre hier irgendwo zwischen „willkommen“ und „notwendig“ anzusiedeln.

3 - Interessant ist es im Fall von sog. „Abandonware“:
Hierbei seien getrennt die Fälle
a) Das Unternehmen wurde teilweise übernommen, und die spezielle Software war nicht Teil der Übernahme.

b) Das Unternehmen wurde aufgelöst (Anteilseigner ausgezahlt, Pforten geschlossen) und somit existiert der im Produkt verzeichnete Copyrightinhaber nicht mehr.

c) Das Unternehmen hat sich bewußt entschieden, das betreffende Produkt vollständig aus dem Portfolio zu entfernen und sowohl Vertrieb als auch Support endgültig eingestellt. --> wie sieht es hier mit der Rechtslage aus?

Gruß,
Michael