Hallo,
ein IT Mitarbeiter will seinen PC wie in den vergangenen
Jahren von der Steuer absetzen.
Als er das zum letzten mal getan hatte,
wurde er vom Finanzamt darum gebeten, dies auf 3 Jahre zu tun
und dies zu 90%, wegen 10iger privater Nutzung.
Der IT Mitarbeiter will dies jetzt erneut tun.
Hta sich and er Vorgehensweise etwas geändert, oder wird nach
wie vor über 3 Jahre abgeschrieben und dies zu 90%?
Die Dauer von 3 Jahren hängt zunächst vom Kaufpreis des PC ab. Kostete der PC nicht mehr als 410 EUR (487,90 inkl USt) so kann er im Jahr der Anschaffung sofort zu 100% über die Werbungskosten geltend gemacht werden. Ansonsten ist er gem der amtlichen AfA Listen abzuschreiben. Der Personalcomputer ist nach der aktuellen AFA Liste (Posten 6.14.3.2 Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä.) über 3 Jahre abzuschreiben. Bei einer privaten Mitbenutzung von nicht mehr als 10% können die gesamten Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Ansonsten ist das Nutzungsverhältnis beruflich:stuck_out_tongue:rivat zu ermitteln/schätzen und es darf nur der beruflich veranlasste Teil steuerlich geltend gemacht werden.
Kostet der PC z.B. 500 EUR und wird zu 50% beruflich genutzt dürfen nur 250 EUR angesetzt werden. Wenn das Finanzamt einem ohne großes Nachfragen 90% berufliche nutzung „unterstellt“ ist das eigentlich nur gut für den steuerpflichtigen. Es können dann 90% der Kosten steuerlich geltend gemacht werden
Danke für Rat!
Gruß
Stefan