Hallo ihr Lieben.
Auf der Arbeit haben wir derzeit eine Diskussion, ob es nötig ist, an einem PC, an dem z.B. nur der Arbeitsspeicher getauscht wurde, eine Wiederholungsprüfung nach VDE0701/0702 bzw. BGVA3 durchzuführen.
Ich bin der Meinung, daß es sein muss. Die Argumentation eines Kollegen ist folgender:
Das Netzteil des PC´s ist als eigenständiges Gerät zu betrachten, nur wenn dieses geöffnet wird würde eine Prüfung notwendig sein.
Sehe ich aber anders, da ja schon allein der Schutzleiter des Netzteilgehäuses mit dem Gehäuse des PC´s verbunden ist.
Was meint ihr? Habt Ihr Links zu irgendwelchen Fallbespielen, die das belegen?
Er hat mich jetzt richtig verunsichert und ich würde ihm das gerne widerlegen.
Danke im Voraus
Sascha