PC Wiederholungsprüfung nach VDE0701/0702

Hallo ihr Lieben.

Auf der Arbeit haben wir derzeit eine Diskussion, ob es nötig ist, an einem PC, an dem z.B. nur der Arbeitsspeicher getauscht wurde, eine Wiederholungsprüfung nach VDE0701/0702 bzw. BGVA3 durchzuführen.

Ich bin der Meinung, daß es sein muss. Die Argumentation eines Kollegen ist folgender:

Das Netzteil des PC´s ist als eigenständiges Gerät zu betrachten, nur wenn dieses geöffnet wird würde eine Prüfung notwendig sein.

Sehe ich aber anders, da ja schon allein der Schutzleiter des Netzteilgehäuses mit dem Gehäuse des PC´s verbunden ist.

Was meint ihr? Habt Ihr Links zu irgendwelchen Fallbespielen, die das belegen?
Er hat mich jetzt richtig verunsichert und ich würde ihm das gerne widerlegen.

Danke im Voraus :wink:

Sascha

Moin moin,

Auf der Arbeit haben wir derzeit eine Diskussion, ob es nötig
ist, an einem PC, an dem z.B. nur der Arbeitsspeicher
getauscht wurde, eine Wiederholungsprüfung nach VDE0701/0702
bzw. BGVA3 durchzuführen.

nein

Ich bin der Meinung, daß es sein muss.

Warum?

Die Argumentation eines
Kollegen ist folgender:

Das Netzteil des PC´s ist als eigenständiges Gerät zu
betrachten, nur wenn dieses geöffnet wird würde eine Prüfung
notwendig sein.

nachvollziehbar

Sehe ich aber anders, da ja schon allein der Schutzleiter des
Netzteilgehäuses mit dem Gehäuse des PC´s verbunden ist.

was hat das mit dem Schutzleiter zu tun? Das Gehäuse des Netzteils ist doch mit dem Gehäuse des PCs fest verschraubt…oder?..und das Netzteil wird doch nicht demontiert…oder?..es wird doch nur ein Seitenteil des PC-Gehäuses geöffnet und der Riegel getauscht…oder?

Was meint ihr? Habt Ihr Links zu irgendwelchen Fallbespielen,
die das belegen?

Bei einem Monitor, Drucker, Handy usw. wird auch nur das externe Netzteil geprüft und nicht das ganze Gerät.

Er hat mich jetzt richtig verunsichert und ich würde ihm das
gerne widerlegen.

Wozu? frag deine VEFK…die legt das im Zweifelsfall fest.

Gruß Angus

Hallo Angus,

Ich bin der Meinung, daß es sein muss.

Warum?

Weil das gehäuse geöffnet werden muss. Ich lasse mich aber eines Besseren belehren, wenn ich damit imme rfalsch lag und „zu viel“ geprüft habe. Ich arbeite nach dem Motto „Lieber einmal mehr, als einmal zu wenig prüfen“.

Sehe ich aber anders, da ja schon allein der Schutzleiter des
Netzteilgehäuses mit dem Gehäuse des PC´s verbunden ist.

was hat das mit dem Schutzleiter zu tun? Das Gehäuse des
Netzteils ist doch mit dem Gehäuse des PCs fest
verschraubt…oder?..und das Netzteil wird doch nicht
demontiert…oder?..es wird doch nur ein Seitenteil des
PC-Gehäuses geöffnet und der Riegel getauscht…oder?

Ja natürlich. Aber es werden Arbeiten an einem Elektrogerät ausgeführt, die ja einer Prüfung verlangt.

Bei einem Monitor, Drucker, Handy usw. wird auch nur das
externe Netzteil geprüft und nicht das ganze Gerät.

Das ist richtig. Aber dort gibt es ja auch keine Schutzleiterverbindung zum Gerät, es ist also keine leitende Verbindung zum metallgehäuse möglich (wenn es denn eins hat). Beim PC schon.

Wozu? frag deine VEFK…die legt das im Zweifelsfall fest.

Wir sind alles selbsttätige VEFK´s, daher ja die Diskussion.
Hast du denn irgendein Beleg dafür, daß es NICHT geprüft werden muss?

Gruß

Sascha

Hallo Sascha,

Auf der Arbeit haben wir derzeit eine Diskussion, ob es nötig
ist, an einem PC, an dem z.B. nur der Arbeitsspeicher
getauscht wurde, eine Wiederholungsprüfung nach VDE0701/0702
bzw. BGVA3 durchzuführen.

Ich bin der Meinung, daß es sein muss. Die Argumentation eines
Kollegen ist folgender:

Das Netzteil des PC´s ist als eigenständiges Gerät zu
betrachten, nur wenn dieses geöffnet wird würde eine Prüfung
notwendig sein.

Kommt jetzt etwas darauf an!

  1. Bei einem modernen ATX-Netzteil gibt es nichts zu Prüfen.
    In der Metallkiste ist alles was Netz ist fest verkapselt, du kannst nicht einmal das Netzkabel irgendwo einklemmen, da die Stromversorgung über eine Kaltgerätebuchse erfolgt. Alle Drähte welche aus der Netzteilkiste rauskommen sind führen Kleinspannung.
    Der „Netzschalter“ an der Front funktioniert elektronisch und wird mit +5V betrieben.
    Und wie schon geschrieben wurde, ist die Blechkiste intern mit PE verbunden.
    Die Verbindung des PC-Gehäuses mit PE erfolgt über die Befestigung der Netzteilkiste.

  2. Anders sieht es bei der alten AT-Konstruktion aus!
    Hier führte ein Kabel vom Netzteil zur Frontplatte, wo sich ein echter Netzschalter befand, welcher die 230V unterbrach.
    Hier konnte man, besonders beim entfernen der rechten Seitenwand, dieses Netzkabel einklemmen oder mit den scharfen Blechkanten verletzen.
    Bei dieser Konstruktion ist eine Prüfung nach dem öffnen des Gerätes nötig!

MfG Peter(TOO)

Moin moin,

Weil das gehäuse geöffnet werden muss. Ich lasse mich aber
eines Besseren belehren, wenn ich damit imme rfalsch lag und
„zu viel“ geprüft habe. Ich arbeite nach dem Motto „Lieber
einmal mehr, als einmal zu wenig prüfen“.

Das PC-Gehäuse wird geöffnet…das Netzteil sitzt doch aber in einem eigenen Gehäuse welches nicht geöffnet wird.

Ja natürlich. Aber es werden Arbeiten an einem Elektrogerät
ausgeführt, die ja einer Prüfung verlangt.

…wenn du es so definierst und festlegst, dass ein Öffnen des PC-Gehäuses gleichzusetzen ist mit einer Instandsetzung/Änderung eines Elektrogerätes
musst du zwangsläufig nach 0701/0702 prüfen.
Was natürlich auch nach sich ziehen dürfte, dass zB. ein Wechsel eines RAM-Riegels nur noch von Elektrofachkräften bzw. EUPs bzw. „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigleiten“
durchgeführt werden darf.

Wir sind alles selbsttätige VEFK´s, daher ja die Diskussion.
Hast du denn irgendein Beleg dafür, daß es NICHT geprüft
werden muss?

Nein…hab ich nicht. Bei uns im Hause ist das nicht der Fall…PCs werden bei „Waren-Eingang“ geprüft…dann jährlich bzw. 2jährig oder nach Wechsel des Netzteils.

Gruß Angus

Alles klar,
vielen Dank für die Aufklärung.
Mein Kollege hat wohl doch Recht und ich war die letzten Jahre nur zu „übervorsichtig“.

Vielen Dank nochmal für die Diskussion

Sascha