wenn man sowas kauft, und der Verkäufer (großer, bekannter Elektro- und IT-Markt) würde bei Problemen sagen, „Garantie, Nachbesserung gibt es nur bei Hardwarefehlern, Softwarefehler müssen bezahlt werden. Die SW ist nur so eine nette Dreingabe des Herstellers.“
Wäre sowas zulässig, wenn eindeutig feststeht, dass das nicht an Änderungen, Ergänzungen der SW, einer Nach-Installation durch den Anwender liegt? Schliesslich ist das Betriebssystem (Vista) im Paket mit verkauft worden!
Wäre sowas zulässig, wenn eindeutig feststeht, dass das nicht
an Änderungen, Ergänzungen der SW, einer Nach-Installation
durch den Anwender liegt?
Was ist „das“? Kannst du das Problem genauer beschreiben?
Bei einiger Software kann man m.W. die Lizenzbedingungen ablehnen und die Software zurückgeben.
Für Softwarefehler zu haften wird in den Bedingungen m.W. immer ausgeschlossen.
wenn man sowas kauft, und der Verkäufer (großer, bekannter
Elektro- und IT-Markt) würde bei Problemen sagen, „Garantie,
Nachbesserung gibt es nur bei Hardwarefehlern, Softwarefehler
müssen bezahlt werden. Die SW ist nur so eine nette Dreingabe
des Herstellers.“
Mitgelieferte SW ist mitnichten eine Dreingabe des Herstellers, sondern Teil der gekauften Ware. Den
Rest hab ich Dir oben schon erklärt (Doppelposting)
Wäre sowas zulässig, wenn eindeutig feststeht, dass das nicht
an Änderungen, Ergänzungen der SW, einer Nach-Installation
durch den Anwender liegt? Schliesslich ist das Betriebssystem
(Vista) im Paket mit verkauft worden!