Es wurde 1962 ein Pachtvertrag in der abgeschlossen. Dieser Vertrag endet am im Sept. 1972 und verlängert sich auf jeweils 3 Jahre wenn keine Kündigung von einem der Partner vorliegt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Beendigung bzw. Verlängerung von Pachtverhältnissen. Das Grundstück wird nach wie vor von dem Pächter ohne Unterbrechung entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen genutzt.
Ist ein Pachtvertrag aus der DDR-Zeit noch rechtsgültig?