Hallo!
Darf ein Privatdozent mit einer Lehrstuhlvertretung Promotionen betreuen?
Gruß,
Iceman
Hallo,
Darf ein Privatdozent mit einer Lehrstuhlvertretung
Promotionen betreuen?
das hängt von der örtlichen Promotionsordnung ab. Da eine Lehrstuhlvertretung in der Regel zeitlich begrenzt ist, ergeben sich nach deren Beendigung möglicherweise Probleme bei der weiteren Betreuung. Daher ist es ratsam, zumindestens einen Lehrstuhl inhaber als Co-Prüfer dabeizuhaben, was in der Regel meines Wissens auch verlangt wird. Solange einer der beiden Prüfer diese Bedingung erfüllt, gibt es meistens keine Probleme. Aber wie gesagt: Es hängt von der Promotionsordnung vor Ort ab.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Hallo Iceman,
Darf ein Privatdozent mit einer Lehrstuhlvertretung
Promotionen betreuen?
im Prinzip ja, aber:
Er/sie muß dazu formal in der Lage sein und so was regelt üblicherweise die Promotionsordnug Deines Fachbereichs.
Dann ist es m.W. so, daß mindestens einer der (Co)Referenten ein ordentliches Mitglied des Fachbereichs sein muß, aber auch das regelt üblicherweise die Promotionsornung.
Frag also im Fachbereichsbüro oder dem Prüfungsamt nach und laß Dir alles schriftlich geben.
Bei uns war es so, daß selbst Lehrbeauftragte, bei ordentlicher Begründung, jede Art von Prüfung abnehmen bzw. betreuene konnten.
Gandalf
Hallo Iceman,
Dann ist es m.W. so, daß mindestens einer der (Co)Referenten
ein ordentliches Mitglied des Fachbereichs der Fakultät sein muß,
Eine Fakultät kann schließlich mehrere Fachbereiche haben.
Gandalf
normalerweise ja
Hi,
… denn ein PD hat eine Lehrbefähigung für das entsprechende Fach. (Sonst wäre es kein PD …)
Ciao Rossi