Nabend allerseits,
mal ne doofe Frage: es sieht ja so aus, als käme die PDS „nur“ mit den beiden gewonnen Direktmandaten in den Bundestag. Also eben Frau Pau und Frau Lötzsch für diese beiden Wahlbezirke im Osten Berlins.
Mal ne Frage dazu: Was würde eigentlich mit den Mandaten passieren, wenn der direkt gewählte Kandidat verstirbt? Die Mandate sind ja quasi personenbezogen und eine Fraktion dazu gibt es ja nicht - rückt dann trotzdem jemand von der PDS nach oder verfällt das Mandat dann oder wird es nach dem statistischen Verfahren einer anderen Partei zugeschlagen?
Die Frage ist zwar eher theoretischer Natur, aber würde mich mal interessieren…
MfG Claus
Hallo!
Das ist eine interessante Frage.
Ich würde mal schätzen, daß es eine Nachwahl im betreffenden Wahlkreis gibt.
MAn kann ja schlecht hingehen, und das Mandat für „verfallen“ erklären. Dann wäre der Wahlkreis nicht mehr im Parlament vertreten. Darf doch nicht sein, oder?
Vielleicht weiß das jemand besser.
Denis
ja, aber…
Hallo Denis,
aber was ist denn, wenn der Direktkandidat einer anderen Partei verstirbt? Da rückt doch meines Wissens dann einfach jemand von der Landesliste nach - sonst müßten wir doch bei 600 Abgeordneten sicherlich jedes Jahr irgendwo eine Nachwahl haben?!
Nur ist eben die PDS ja nicht mit einer Landesliste (oder Bundesliste) vertreten, insofern liegt der Hase ja anders als bei den anderen Parteien.
Weiss denn keiner, wie das gesetzlich geregelt ist???
Scheint wirklich so einfach nicht zu sein 
MfG Claus
Hallo Claus,
ich weiß zwar auch nicht wie das läuft, aber nur weil die PDS keine Fraktion hat, sind doch aber die Landeslisten noch da, so dass beim Tod eines Parlamentariars einer von der Landesliste nachrücken könnte. Oder sehe ich da was falsch?
Gruß, Cosmo
… verfallen
Hallo, Ihr,
praktisch sind diese beiden PDS-Direktmandate ja Überhangmandate und es gab vor einigen Jahren dazu ein Urteil, dass diese Mandate erlöschen, wenn der Inhaber verstirbt oder aus anderen Gründen ausscheidet.
Das gleiche würde mit den Überhangmandaten passieren, die jetzt der SPD/Grünen-Koalition das Überleben gesichert haben.
Grüße
Eckard.
Ein tolles Urteil: Wenn es also mal eine Regierung gibt, deren Mehrheit sich auf die Überhangmandate stützt, dann sind die direkt gewählten Regierungspartei(en)-MdBs evtl. durch politische Extremisten ermordungsgefährdet. Denn so könnte die Regierung ja tatsächlich gestürzt werden.
Cosmo
kleine Korrektur bzgl. Mehrheiten
Hallo Eckard,
praktisch sind diese beiden PDS-Direktmandate ja
Überhangmandate und es gab vor einigen Jahren dazu ein Urteil,
dass diese Mandate erlöschen, wenn der Inhaber verstirbt oder
aus anderen Gründen ausscheidet.
Richtig, Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998 - wenn der Inhaber eines Überhangmandats ausscheidet erlischt dieses. Die Frage ist nur, ob die PDS-Mandate in diesem Sinne Überhangmandate sind?
Das gleiche würde mit den Überhangmandaten passieren, die
jetzt der SPD/Grünen-Koalition das Überleben gesichert haben.
Ähm, ganz so knapp ist das Wahlergebnis nun aber auch nicht:
SPD 251, davon 4 ÜM
Grün 55, davon 0 ÜM
REG: 306, davon 4 ÜM (302 ohne ÜM)
CDU/CSU 248, davon 1 ÜM
FDP 47, davon 0 ÜM
PDS 2, davon 0 ÜM
OPP: 297, davon 1 ÜM (296 o. ÜM)
Also mitnichten ist es eine Mehrheit nur durch Überhangmandate. Diese machen die Mehrheit komfortabler, aber sie haben sie nicht geschaffen. (Ohne ÜM 6 Angeordnete mehr, so 9)
Es wäre sehr interessant, was das Bundesverfassungsgericht sagen würde, wenn eines Tages mal eine Mehrheit wirklich erst durch Überhangmandate zustande kommt…
MfG Claus