Pedeln zwischen 2 Betriebsstätten - Kostenfrage

Nachstehend Kurz der Sachverhalt.

Ich bin selbständiger Handelsvertreter mit nur einem Auftraggeber (folgend AG genannt). Meine Kunden sind in ganz Deutschland verteilt, so dass die Akquise so gut wie ausnahmslos am Telefon erfolgt. Aus diesem Grund betreibe ich in dem Mietshaus, in dem ich wohne, ein Büro, in dem meine sämtlichen betrieblichen Wirtschaftsgüter (FAX, Drucker, PC usw.) stehen. Da es viel Klärungsbedarf zwischen meinen Kunden und meinem AG gibt, bin ich 2-3 Mal pro Woche zu Besprechungen dort. Mein AG ist 200km von meinem Wohn- und Arbeitsort entfernt. Diese Besprechungen dauern oft nur 1 Stunde. Um dann den Rest des Tages nicht mit Reisetätigkeit zu verschwenden habe ich mir im Bürohaus des AG einen Arbeitsplatz (Schreibtisch im Grossraumbüro) gemietet, so dass ich die nicht-Besprechungszeiten sinnvoll mit der Akquise verbringen kann. Zum AG fahre ich sehr oft mit dem Zug. Mein Auto hat ein Fahrtenbuch mit 100% geschäftlichen Fahrten (Wohnung bzw. Homeoffice zum Bahnhof) und einer derzeitigen Jahresleistung von nur ein wenigen tausend km.

Nun hatte ich eine Aussenprüfung und es wird behauptet, dass bei mir §4 Abs.5 Satz 1 Nr. 6 EStG zum Tragen kommt. Dadurch wird meine Betriebsstätte am Wohnort, durch die Verknüpfung zur Wohnung, nicht als Betriebsstätte anerkannt (auch wenn sie das nach §12 AO ist). Sinn ist die Gleichstellung zwischen Arbeitnehmer und Selbständigen. Zur Folge hat das, dass die Fahrten zu den Besprechungen zum AG keine Betriebsausgaben sind und nur mit 15 Cent je km, bei max 4.500 Euro im Jahr (Höchstsatz), anzusetzen sind.
Dadurch wird ein Grossteil meiner Kosten (Afa, Versicherung, Kfz-Steuer, Benzin, Reparatur usw.) aus den Kosten genommen. Selbst die Bahncard 100, die 6.500 Euro im Jahr kostet, wird nicht voll anerkannt.
BFH 26.6.2007, V B 197/05 (NV)
FG Rheinland-Pfalz 13.10.2005 6 K 2496/04
Zu vermeiden wäre das alles nur, wenn ich entweder max 1 Tag pro Woche dort wäre oder mir ein weiteres Büro am Wohnort mieten würde und das auch nutze (anstatt meines Home-Office).
Das ist doch alles völliger Blödsinn – warum soll ich unwirtschaftlich ein Büro mieten, wenn ich im Mietshaus genug Platz habe…also Kosten produzieren, damit andere Kosten anerkannt werden?

Kennt jemand dieses Vorgehen vom FA und hat u.U. hilfreiche Tipps für mich?

Hallo,

nachstehendes übersteigt meinen Kompetenzen, so dass ich Dir leider nicht weiterhelfen kann.

Gruß

Diese Frage kann ich nicht beantworten, denn ich bin kein Steuerexperte.