Peinliche Frage wg. Gasheizung

Jahrelang zur Miete gewohnt, Gasheizung aber nie warten lassen, steht aber im Mietvertrag, dass es Mietersache wäre ein Unternehmen zu beauftragen. Strafbar gemacht? Konsequenzen? Kann das durch ne sofortige Wartung noch dieses Jahr wieder ausgeglichen werden? Dazu muss noch gesagt werden: Nie kam jemals mal der Schornsteinfeger, auch wenns angekündigt war, bei mir vorbei, auch wenn ich zuhause brav gewartet habe.

Bitte keine Trollerei bzw Belehrungen über Explosionsgefahr etc. Genau deshalb handele ich ja nun, mir kommt das selbst nicht mehr spaßig vor. Der Ofen läuft aber immer noch ohne Probleme an!

Hallo,

strafbar gemacht direkt nicht - das ist ja keine Sache für die man ins Gefängnis käme :smile:

Wenn der Vermieter niemals Nachweise gefordert hat, dass der Boiler gewartet wurde, kann man ja auch nicht nachweisen, dass es eben nicht geschehen ist.

Ich würde den Boiler halt einfach nun regelmäßig warten lassen, damit eben nichts passiert.

Liebe Grüße
Tiffy

Aber dafür kommt man dann ins Grab, wenns erstmal geknallt hat. :wink:

Danke für die flotte Antwort. Hab grad auch schon bei nem Gas Wasser Unternehmen angerufen. Also kann mir meine Hausverwaltung jetzt nicht die Kündigung schreiben, wenn da nie was meinerseits gemacht wurde?

hallo,
genaugenommen ist das ja vertragsbruch also eigentlich strafbar, bzw mit konsequenzen behaftet. die wären zb eine fristlose kündigung was dich aber nicht mehr stört. wenn du die therme jetzt warten lässt und reparaturkosten anfallen kann es sein, dass du diese wegen der vershcluderten wartung komplett übernehmen musst. ansonsten passiert dir glaub ich nichts. außer der blöden sprüche vom wartungstechniker.

wegen dem schornsteinfeger: da sollte man sich zumindest mal erkundigen warum der nie kam, vllt muss er dafür nicht in deine wohnung sondern nur ins haus. aber da bist du eigentlich als mieter in der pflicht dich zu erkundigen, vor allem wnen er angekündigt ist und nicht erscheint.

vg

Nein, für mein Empfinden wäre da eine fristlose Kündigung übertrieben - sofern nicht schon eine Abmahnung aus diesem Grund ausgesprochen worden ist.

Ich finde die Vorgehensweise allerdings merkwürdig. Es wäre doch sinnvoller die Hausverwaltung würde mit einem Heizungsunternehmen gleich einen Wartungsvertrag abschließen. Das hätte den Vorteil, dass diese für mehrere Wohnungen einen besseren Preis aushandeln können und zweitens der Mieter die Kosten einfach über die Nebenkosten zahlt. Der Verwalter könnte sich dann auch noch sicher sein, dass die Boiler gewartet wurden.

Vielleicht dem Verwalter einfach mal den Vorschlag machen :smile:

fajisset! meine HV sind extrem bequem. was die nich alles gerne per „vertrag“ auf den mieter abwälzen (wollen)…die machen erst, wenn die miete weniger wird. :wink:

aber gut, will halt nur ganz ganz sicher gehen. :wink: danke an alle für die freundlichen hilfreichen antworten!

hallo - also mir ist nicht bekannt, dass sich der mieter selbst um eine wartung der heizung kümmern muss, dies ist vermietersache und darf im mietvertrag auch nicht auf den mieter abgewälzt werden. solche klauseln sind unwirksam . ich kann nur empfehlen, dem vermieter auf seine pflicht aufmerksam zu machen und falls keine einigung, dann rechtlichen beistand hinzu zu ziehen. viel glück.

hallo vatervongott,

habe wenig ahnung von gasheizungen; habe lediglich gefunden, dass die gasheizung jährlich gewartet werden sollte; daher glaube ich nicht dass du dich strafbar gemacht hast, ist ja kein schaden entstanden; würde wartung jedoch schnellstens nachholen; am besten vertrag mit einem installationsunternehmen abschließen; vielleicht können die auch wegen der schornsteinfegerfrage weiterhelfen.

gruß schnueffel

Ob durch sofortige Wartung ein Schaden vermieden werden kann, muß Dir ein Heizungsfachmann erklären. Sollte etwas an der Heizung festgestellt werden, kann der Vermieter sich an Dir schadlos halten. Dafür hast Du ja vertraglich die Wartung vereinbart.
Gruß
Melodie

Welches Gerät Leistung etc…???

Welches Gerät Leistung etc…???

Ein Palma 07, Nennwärmeleistung 7 kw.

Ganz ehrlich, da muss ich eigentlich passen, solche Mietvertrahsklauseln kenne ich nicht. OK, Unnkenntnis schützt nicht vor Strafe, aber so schnell schießen die Preußen ja auch nicht. Da müsste ja erstmal jemand klagen, hat der Vernieter so etwas vor? Würde ggf. die Haftpflichtversicherung greifen? Es ist ja kein Schaden entstanden. Also: Pflicht ab sofort erfüllen und gut ist.

Et hätt noh immer joht jejange! :wink:

Wartungen diesen zum Erhalt der (Betriebs-) Sicherheit und sind wie eine ‚Inspektion‘ zu betrachten.
Gute Wartung bedeutet oft auch langes Leben - sollte die Therme also nun einen frühzeitigen Tod (=unterdurchschnittliche Lebensdauer) erleiden, oder sollten Defekte wegen unterlassener Wartung entstehen, kann der VM wg. der Versäumnisse Schadenersatz verlangen.

MgG

ich werds die tage dann auch einfach machen lassen und wenn da durch den lauf der zeit was kaputt gegangen sein sollte und ich draufzahlen muss…tja, lehrgeld. :wink:

Sorry, bin selbst Laie und kann nur mutmaßen. Damit ist niemandem gedient. Deshalb wünsche ich nur viel Erfolg!

Hallo!

Keinerlei Konsequenzen, nicht strafbar gemacht.
Wartung aber unbedingt empfehlenswert.
Gruß

E. Pfeifer

Ciao Gott-Vater,

bin der Meinung, dass de dich nicht strafbar gemacht hast. Es ist aber in deinem Interesse die Therme warten zu lassen, da so auch der Verbrauch begrenzt werden kann. In der Regel weisst dich der Schornsteinfeger schon darauf hin, wenn dies nötig ist. Die Wartung kann selbstverständlich auch jetzt noch erfolgen. Vermutlich wird nun eine Reinigung inklusive sein. Rechne mit ca 150 Euro, je nach Aufwand und Firma.

Das mit dem Schornsteinfeger kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Der Schornsteinfeger zur Überprüfung verpflichtet. Dafür muss er in die Wohung. Wenn er dies nicht tut, müsste er die Therme stilllegen. Sollte dein Vermieter da nicht aktiv werden, würd ich mich direkt an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger wenden und nachfragen.

Kann Unannehmlichkeiten zu Tage bringen, aber es sollte wirklich in deinem Interesse sein, dass die Anlage zu mindest Überprüft wird! Das mit der Wartung ist wie beim Auto: der eine pflegt mehr, der andere weniger. Weclches Auto wie lang ohne Probleme läuft ist da nicht unbedingt von abhängig. Aber auf die 15-35 Euro für den Schornsteinfeger im Jahr würd ich nicht verzichten!

g, mar

sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Weiss leider keine Lösung für Dein Problem, wünsche Dir aber auf alle Fälle alles Gute!