Hallo erst mal, mein Name ist Andreas und ich bin neu hier im Forum. Ich komme aus Sachsen Anhalt und habe jetzt acht Jahre in Stuttgart gewohnt. Bin jetzt wieder nach SA gezogen. Habe jemanden kennen gelernt und wir wohnen jetzt zusammen. Jetzt ist meine Frage ob die wöchentlichen Familienheimfahrten auf den Unterhalt angerechnet werden müssen. Vielleicht hat ja jemand ein Gerichturteil oder ist in der gleichen Situation wie ich und kann mir helfen. Danke Andreas
Hallo,
Hallo erst mal, mein Name ist Andreas und ich bin neu hier im
Forum.
Du hast jetzt nicht im Forum die Frage gestellt, sondern an von Dir ausgesuchte „Spezialisten“.
Ich komme aus Sachsen Anhalt und habe jetzt acht Jahre
in Stuttgart gewohnt. Bin jetzt wieder nach SA gezogen. Habe
jemanden kennen gelernt und wir wohnen jetzt zusammen.
Die Fahrtkosten muss der Umgangsberechtigte (also Du) übernehmen. Wenn die Mutter mutwillig die Entfernung verursacht hat, gibt es in seltenen Fällen die Verpflichtung der Mutter, dass sie sich an der Umgangsplanung (Kind z. B. zum Bahnhof bringen) und an der teilweisen Finanzierung beteiligen muss.
Jetzt
ist meine Frage ob die wöchentlichen Familienheimfahrten auf
den Unterhalt angerechnet werden müssen. Vielleicht hat ja
jemand ein Gerichturteil oder ist in der gleichen Situation
wie ich und kann mir helfen.
Familienheimfahrten oder Umgangsfahrten? Aber eigentlich egal. Die Entfernung war aus der Sicht des Kindes nicht notwendig (Du hast ja dort keinen besser bezahlten Job angenommen), also werden die Fahrtkosten nicht auf den Unterhalt angerechnet.
Gruß
Ingrid
Danke Andreas
Hallo Andreas,
auf Kindesunterhalt kann eine Familienheimfahrt nicht angerechnet werden.
Grüße, DC
Hallo,
der Sachverhalt ist mir nicht klar. Wer macht zu wem
Familienheimfahrten ?
Gruß
Hallo erst mal, mein Name ist Andreas und ich bin neu hier im
Forum. Ich komme aus Sachsen Anhalt und habe jetzt acht Jahre
in Stuttgart gewohnt. Bin jetzt wieder nach SA gezogen. Habe
jemanden kennen gelernt und wir wohnen jetzt zusammen. Jet
wie ich und kann mir helfen. Danke Andreas
Hallo Andreas Nach meiner Meinung kannst du die Heimfahrt nicht anrechnen.Dafür kannst du die Heimfahrt bei der Steuer absetzen.sonst könntest du es ja doppelt absetzen.LG Heiko
hallo andreas.
kann dir da leider auch nicht helfen… am besten mal einen anwalt anrufen…
lg.uwe.