ich habe eine Frage in Bezug auf meine Pendelei, die ich gerne in meiner
Einkommensteuererklärung 03 angeben möchte. Ich fahre täglich insgesamt ca 90 km
(also einfach Fahrt 45 km). Bei 210 Arbeitstagen macht das 7.392 Euro, die ich
geltend machen könnte. Der Grenzbetrag liegt bei 5112 Euro, aber ich kann
eventuell durch Inspektionen usw. nachweisen, dass mir mehr zusteht.
Soweit so gut. Nun meine Frage: wenn ich meine Einkommensteuererklärung abgebe
und dort (mal angenommen) nur diese 5112 Euro Werbungskosten für Fahrten zw.
Wohnung und Arbeit geltend machen kann, wieviel Geld bekomme ich denn dann
erstattet? Hängt das von der Einkommensteuer ab, die ich zahle? Oder bekomme ich
den Betrag x pauschal zurück? Ich habe wirklich keine Ahnung, wäre also
unheimlich dankbar für jede Antwort.
das ganz mindert deine einkommensteuer. je nachdem wie dein persönlicher steuersatz ist, gibts was raus.
als erstes wird nur die „entfernung“ gerechnet, nicht die gefahrenen kilometer. wenn du täglich 90km fährst, ist die entfernung 45km. also wirst du für jeden arbeitstag 17,60 EUR werbungskosten sammeln. macht also bei 230 tagen arbeit 4048 EUR werbungskosten p.a.!
bsp. du bist steuerklasse 1 (ledig) ohne kirche, wenn du:
1.000 EUR brutto mtl. hast, werden es max. 200 EUR fürs jahr sein.
2.000 EUR brutto mtl. hast, werden es max. 1.200 EUR fürs jahr sein.
4.000 EUR brutto mtl. hast, werden es max. 1.800 EUR fürs jahr sein.
6.000 EUR brutto mtl. hast, werden es max. 2.000 EUR fürs jahr sein.
kannst ja mal überlegen, wo du in etwa liegst. bei eheleuten und weiteren einkünften, anderen werbungskosten etc. ändert sich die lage natuerlich schlagartig.