Österreich Arbeitslohn
Hi,
Wenn man in Deutschland lebt und in Österreich arbeitet, dabei
aber nicht als Grenzgänger (außerhalb 30 km –Luftliniegrenze
arbeitet und wohnt) gilt, d.h. die Steuer in Österreich zahlt,
also Besteuerungsrecht Österreich
hat man dann Anspruch auf Pendlerpauschale in Deutschland
und/oder Österreich?
In Deutschland wird der Arbeitslohn als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt. Die Werbungskosten werden nach deutschen Steuerrecht berechnet und mindern diese Progressionseinkünfte.
Zum österreichischen Steuerrecht kann ich nichts sagen.
Was hat man allgemein für Möglichkeiten,
die Fahrkosten erstattet/ teilweise erstattet zu bekommen?
Beim deuschen Finanzamt bekommt man grundsätzlich keine Kosten erstattet. Die Werbungskosten mindern nur die Besteuerungsgrundlagen und hier nur die Prgressionseinünfte.
Schöne Grüße
C.