Hallöle!
Person A ist wohnhaft in Ort R. Sie hat einen 12h-Woche Job als Hilfswissenschaftler mit Verdienst über 400€ in Stadt S. Der Job hat keine fixen Arbeitszeiten sondern funktioniert über Abruf.
R ist von S 96,7km entfernt.
Zudem studiert A in S, Arbeitgeber ist die Universität.
Hat A anrecht auf eine Pendlerpauschale?
Vielen Dank im Voraus!
Hat A anrecht auf eine Pendlerpauschale?
Hallo,
im Grunde ja. Aber zahlt man bei einem 400€-Job überhaupt Steuern, sodaß sich das auswirken würde?
Gruß
Hallöle!
Person A kann für jeden Tag, an dem er/sie/es von seinem Wohnort zu seiner Arbeit gefahren ist, 0,3€ * 96km als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ansetzen (ich nehme an, um solche handelt es sich hier).
Gruß,
Markus
Zitat Ursprungsartikel:
Verdienst ÜBER 400€ in Stadt S.
Hallo,
Verstehe leider den Hinweis nicht ganz. Liegt der Grundfreibetrag plus Werbungskostenpauschale nicht jenseits der 8.000€? 12 x 400 = 4.800€. Also locker drunter. Mit ÜBER ist sicherlich nicht gemeint, dass der Verdienst darüber liegt.
Gruß
Hallo,
da hast du natürlich recht, ich hatte nur an die Lohnsteuer gedacht, wegen 4oo€-Job.
Falsche Denkecke meinerseits 
Gruß,
Markus