Pendlerpauschale

Hallo,

Nehmen wir an ein Paar wohnt zusammen (unverheiratet).

Nun muss einer davon wegen Bereitschaftsdiensten und damit verbundener Domizilpflicht sich eine Wohnung nehmen die 100km von dem gemeinsam bewohnten Haus und 150km von der Arbeitsstelle des Partners liegt, an dem Ort an den er sonst Pendelt.
Er müsse sich da jede 4. Woche (7 Tage) aufhalten.

Also wohnte das Paar fürderhin 3 Wochen in dem Haus und 1 Woche in der Wohnung.
Wie ist das bzgl Pendlerpauschale geregelt?

Gruss
M.

Bei einer einsatzwechseltätigkeit mit auswärtiger Unterbringung, kommen sowohl die Fahrten zwischen eigener Wohnung und Arbeitsstätte, als auch die Fahrten zwischen auswärtiger Wohnung und auswärtiger Arbeitsstätte für die Entfernungspauschale in betracht.

Bei einer einsatzwechseltätigkeit mit auswärtiger
Unterbringung, kommen sowohl die Fahrten zwischen eigener
Wohnung und Arbeitsstätte, als auch die Fahrten zwischen
auswärtiger Wohnung und auswärtiger Arbeitsstätte für die
Entfernungspauschale in betracht.

Hallo,

Kannst Du mir auch sagen wie das ist für den Partner der selbst keine Einsatzwechseltätigkeit hat, aber aufgrund der Domizilpflicht des Partners seinen Wohnsitz 25% der Zeit weiter weg verlegen muss als seinen normalen Wohnsitz?

Gruss
M.

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. (§9 (1) S.1 EStG)

Aufwenungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung einer gesetzlich formlosen Beziehung sind reines Privatvergnügen.

So könnte man es sehen. Sieht es jemand anders?

Schon wieder hallo,

Das klärt für mich nicht ob der Partner ohne den Bereitschaftsdienst an den Tagen die er in der Zweitwohnung lebt

  • die Entfernung Zweitwohnung - Arbeit ansetzt (150km)
  • die Entfernung Erstwohnung - arbeit ansetzt (50km)
  • oder gar nichts abrechnet weil er ein „Privatvergnügen“ = temporärer Lebensschwerpunkt am Nebenwohnsitz hatte.

Gerne so erklären dass es logisch erscheint. Danke

Gruss
M.

Hallo,

ich glaube ich habe nun den Sachverhalt verstanden und fasse zusammen:

Das Paar bestehend aus „M“ und „W“ bewohnt gemeinsam ein Haus in „H“. Beide haben Ihren Hauptarbeitsplatz in H. M hat jedoch für eine Woche im Monat Bereitschaftsdienst in B. Durch die Domizilpflicht musste M eine Wohnung in B anmieten und wohnt dort in dieser Woche. W wohnt in dieser Zeit ebenfalls in der Wohnung in B, fährt jedoch täglich zur Arbeitsstätte nach H.

Ist das so richtig?

Wenn ja, ist dies ein sehr spezieller Fall und es müssen einige Sachen überprüft werden um ihn richtig bewerten zu können. Ich rate Dir dringend einen Steuerberater damit zu beauftragen.

Einige Vermutungen:
-Es könnte durchaus sein, dass für W die Zweitwohnung in B den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt und somit dieser vom Finanzamt anerkannt wird.
-Für M könnte es in Frage kommen die tatsächlichen Aufwendungen für die Auswärtstätigkeit geltend zu machen. Also wie Reisekosten.
-Auch die geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung würde ich nicht ausschließen.

Vielleicht hat hier auch jemand besseres Wissen bzw einen Kommentar vor sich liegen. Ich kann Dir erstmal nicht weiterhelfen. Sorry.

Guten Morgen,

Ich dachte schon, dass es kompliziert wird…
Ganz hat Deine Darstellung nicht gestimmt, ich korrigiere mal:

Paar M und W wohnen im Haus von W in H. M arbeitet in S (100km südl von H), W arbeitet in T (50km nördlich von H).

M muss 25% seiner Zeit in S sein (Domizilpflicht und Anreise bei Störung im Bereitschaftsdienst in kürzester Zeit).

Zu dieser Zeit wird auch W in S wohnen (Nebenwohnsitz)und von da aus zur Arbeit nach T fahren (knapp 150km, allerdings zeitlich nur wenig längerals die Anfahrt aus H, da Autobahn statt üblicherweise Landstrasse).

Ist man gezwungen sich für einen Lebensmittelpunktort zu entscheiden? Dadurch dass die Wohnsitze zu 75% und 25% genutzt werden sind in beiden Orten die entsprechenden sozialen Kontakte. W hat nahe S sogar Famile (Bruder).

Bislang war ja angedacht H als Hauptwohnsitz beider zu behalten und S als Nebenwohnsitz beider anzumelden.
Ist das die unproblematischste Lösung?

Vielleicht weiss doch jemand was, damit W im Vorfeld weiss wie sie sich gegenüber dem Finanzamt oder anderen Ämtern verhalten muss und unnötige weitere komplikationen vermeidet.

M und W sind im übrigen nicht verheiratet, was sich auch nicht kurzfristig ändern lässt, da Polygamie verboten ist, sich Scheidungen in D aber ziemlich lange ziehen.

Gruss
M.

Hi,

Bei einer einsatzwechseltätigkeit

wo liegt hier eine Einsatzwechseltätigkeit vor?

wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil

Schöne Grüße
C.

Hi,

Paar M und W wohnen im Haus von W in H. M arbeitet in S (100km
südl von H), W arbeitet in T (50km nördlich von H).

M und W sind zwar ein Paar, steuerlich aber getrennt zu betrachten.

Melderecht ist für die Steuer grundsätzlich egal, höchstens ein Indiz.

W fährt also von H nach T und jeweils eine Woche pro Monat von S nach T, also die 150 km.

Mittelpunkt der Lebensinteressen ist in H. Anerkannt werden die Fahrten von H nach T.
Die längeren Fahrten sind eher problematisch, da ein Bruder kein starkes Argument für „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ ist. Es kommt also auf den Sachbearbeiter an, ob er das durchrutschen lässt. M.E. sind die längeren Fahrten nicht abziehbar, dafür aber die kürzeren den ganzen Monat lang. Ein Lebensgefährte ist eher ein Argument für private Veranlassung :wink:

Nun zu M.
Hier würde ich erst mal prüfen, ob ein doppelter Haushalt für ihn vorliegt und dazu braucht er einen eigenen Hausstand in H und dort Mittelpunkt der Lebensinteressen auch. Er wird sicher nach seiner finanziellen Beteiligung am Hausstand in H gefragt. Dürfte aber nachweisbar sein, könnt ich mir vorstellen. Dann sind die Mietaufwendungen für die Zweitwohnung am Arbeitsort S steuerlich abziehbar. Google mal nach doppeltem Haushalt.

Die Fahrtkosten sind dann auch so wie sie tatsächlich angefallen sind, abziehbar, also 3 Wochen pendeln von H aus und dann eine Woche nur die kurze Strecke innerhalb S.

Schöne Grüße
C.

M muss 25% seiner Zeit in S sein (Domizilpflicht und Anreise
bei Störung im Bereitschaftsdienst in kürzester Zeit).

Zu dieser Zeit wird auch W in S wohnen (Nebenwohnsitz)und von
da aus zur Arbeit nach T fahren (knapp 150km, allerdings
zeitlich nur wenig längerals die Anfahrt aus H, da Autobahn
statt üblicherweise Landstrasse).

Ist man gezwungen sich für einen Lebensmittelpunktort zu
entscheiden? Dadurch dass die Wohnsitze zu 75% und 25% genutzt
werden sind in beiden Orten die entsprechenden sozialen
Kontakte. W hat nahe S sogar Famile (Bruder).

Bislang war ja angedacht H als Hauptwohnsitz beider zu
behalten und S als Nebenwohnsitz beider anzumelden.
Ist das die unproblematischste Lösung?

Vielleicht weiss doch jemand was, damit W im Vorfeld weiss wie
sie sich gegenüber dem Finanzamt oder anderen Ämtern verhalten
muss und unnötige weitere komplikationen vermeidet.

M und W sind im übrigen nicht verheiratet, was sich auch nicht
kurzfristig ändern lässt, da Polygamie verboten ist, sich
Scheidungen in D aber ziemlich lange ziehen.

Gruss
M.

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