Hi,
Paar M und W wohnen im Haus von W in H. M arbeitet in S (100km
südl von H), W arbeitet in T (50km nördlich von H).
M und W sind zwar ein Paar, steuerlich aber getrennt zu betrachten.
Melderecht ist für die Steuer grundsätzlich egal, höchstens ein Indiz.
W fährt also von H nach T und jeweils eine Woche pro Monat von S nach T, also die 150 km.
Mittelpunkt der Lebensinteressen ist in H. Anerkannt werden die Fahrten von H nach T.
Die längeren Fahrten sind eher problematisch, da ein Bruder kein starkes Argument für „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ ist. Es kommt also auf den Sachbearbeiter an, ob er das durchrutschen lässt. M.E. sind die längeren Fahrten nicht abziehbar, dafür aber die kürzeren den ganzen Monat lang. Ein Lebensgefährte ist eher ein Argument für private Veranlassung 
Nun zu M.
Hier würde ich erst mal prüfen, ob ein doppelter Haushalt für ihn vorliegt und dazu braucht er einen eigenen Hausstand in H und dort Mittelpunkt der Lebensinteressen auch. Er wird sicher nach seiner finanziellen Beteiligung am Hausstand in H gefragt. Dürfte aber nachweisbar sein, könnt ich mir vorstellen. Dann sind die Mietaufwendungen für die Zweitwohnung am Arbeitsort S steuerlich abziehbar. Google mal nach doppeltem Haushalt.
Die Fahrtkosten sind dann auch so wie sie tatsächlich angefallen sind, abziehbar, also 3 Wochen pendeln von H aus und dann eine Woche nur die kurze Strecke innerhalb S.
Schöne Grüße
C.
M muss 25% seiner Zeit in S sein (Domizilpflicht und Anreise
bei Störung im Bereitschaftsdienst in kürzester Zeit).
Zu dieser Zeit wird auch W in S wohnen (Nebenwohnsitz)und von
da aus zur Arbeit nach T fahren (knapp 150km, allerdings
zeitlich nur wenig längerals die Anfahrt aus H, da Autobahn
statt üblicherweise Landstrasse).
Ist man gezwungen sich für einen Lebensmittelpunktort zu
entscheiden? Dadurch dass die Wohnsitze zu 75% und 25% genutzt
werden sind in beiden Orten die entsprechenden sozialen
Kontakte. W hat nahe S sogar Famile (Bruder).
Bislang war ja angedacht H als Hauptwohnsitz beider zu
behalten und S als Nebenwohnsitz beider anzumelden.
Ist das die unproblematischste Lösung?
Vielleicht weiss doch jemand was, damit W im Vorfeld weiss wie
sie sich gegenüber dem Finanzamt oder anderen Ämtern verhalten
muss und unnötige weitere komplikationen vermeidet.
M und W sind im übrigen nicht verheiratet, was sich auch nicht
kurzfristig ändern lässt, da Polygamie verboten ist, sich
Scheidungen in D aber ziemlich lange ziehen.
Gruss
M.