hi zusammen,
angenommen der arbeitnehmer hat seinen wohnsitz ca 5 km von seiner arbeitsstelle entfernt. ergo kann er ja keine fahrtkosten geltend machen.
weiter angenommen dieser arbeitnehmer hält sich jedoch 50 % im jahr bei seiner partnerin auf. deren wohnsitz ist jedoch ca 40 km von der arbeitsstelle des AN entfernt.
besteht hoffnung, dass der AN diese strecke bewilligt bekommt??
sollte AN vielleicht einen zweiten wohnsitz anmelden? oder gilt die pendlerpauschale nur vom 1. wohnsitz aus.
gruss