Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
vielleicht können Sie mir helfen:
Angenommen ein Arbeitnehmer rechnet bei der Einkommensteuererklärung weite PKW-Fahrten ab, ist jedoch nachweisbar nicht jeden Tag eine solche Strecke gefahren.
Was würde passieren,wenn das Finanzamt das merkt?
Denke, das macht doch jeder irgendwie mit dem „Schummeln“ bei den Kilometern…
Aber wenn man täglich 300 km fährt, kommt einiges zusammen !
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Grüße
Andre
Hallo User Andre,
ich weiß nicht, warum ich als Experte angegeben bin, will jedoch trotzdem versuchen auf deine Frage zu antworten.
Fakt ist, dass es sich um versuchten Steuerbetrug handelt, wenn das FA vorsätzlich falsch getätigte Angaben aufdeckt. Ich kann nichts über die genauen Folgen sagen, aber es handelt sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt - unabhängig von der Höhe der angesetzten Kosten.
Wie du schon selber schreibst, wird die Strecke nachweisbar nicht jeden Tag gefahren - was immer das auch heist. Außerdem ist eine tägliche Strecke von 300 km - also insgesamt 600 km - absolut unrealistisch.
Vom Schummeln kann ich grundsätzlich nur abraten, vor allem bei derartigen Zahlen wie du Sie hier nennst.