Pendlerpauschale

Hallo,
habe erfahren, dass man in der Steuererklärung, um die Pendlerpauschale geltend machen zu können, das Nummernschild angeben muss…Fahre jeden Tag mit dem meinem Auto, welches auf meinen Vater angemeldet ist zur Arbeit. Ist das unrelevant, oder muss das Auto auch auf meinen Namen zugelassen sein? DANKE

Hallo Seastar,
da die Pendlerpauschale unabhängig von dem Verkehrsmittel berechnet wird (Fußgänger, Fahrrad, ÖPNV, Kfz), ist es unerheblich, mit welchem Verkehrsmittel der Weg zurück gelegt wird, bzw. auf wen dieses zugelassen ist. Die Pendlerpauschale steht einem auch zu, wen der Weg zur Arbeitsstätte in einer Fahrgemeinschaft zurück gelegt wird. Es gilt dabei immer nur die einfache Strecke (Hinweg). Es zählen ausschließlich die tatsächlichen km von der Wohnung zur Arbeitsstätte (nicht Luftlinie). Es gibt zudem Sonderregeln, wenn ein längerer Weg der eindeutig schnellere ist.