Was könnte/sollte man denn als Pendler machen, wenn sich der Abfahrtsort zur Arbeit hin und wieder ändert.
Also angenommen man fährt normalerweise 42km gen Norden zur Arbeit und legt sich dann einen Freund zu der 40km Westlich wohnt. Es bietet sich ja an dann lieber mal direkt die ca 70km von dort zur Arbeit zu fahren. :o)
Sollte man dann dort Zweitwohnsitz anmelden?
Muß man dann aufschreiben wann man von wo aus gefahren ist?
wie könnte man das denn beim STeuervorabzug (Freibetrag) handhaben, der momentan auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist?
Das ist ja nciht nur für die Pendlerpauschale interessant, sondern hat vielleicht auch auswirkungen auf die Versicherung im Falle eines Unfalls?
Was ist zu tun?
Die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung werden nur berücksichtigt, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG).
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Die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung werden
nur berücksichtigt, wenn diese weiter entfernt liegende
Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des
Steuerpflichtigen bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht
wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG).
Ist dies nur der Fall wenn dort Erstwohnsitz ist?
Ab wann ist etwas örtlicher Mittelpunkt der LEbensinteressen?
Ist 2x pro Woche plus Wochenende (=4 Nächte aber nur 2 Arbeitsanfahrten) gelegentlich wenn dort nicht erstwohnsitz gemeldet wird?
Wie würde sich denn eine ummeldung des erstwohnsitzes auf die Eigenheimzulage des ehemaligen erstwohnsitzes auswirken?
Ja klar, ich will natürlich kohle haben für etwas das mir gar nicht zusteht - sicher.
Wenn man zur Arbeit fährt und dafür pro Kilometer was absetzen darf, dann will man halt wissen wie das ist wenn man -warum auch immer- weiter fahren muß. Warum sollte man das denn nciht absetzen dürfen? Was weiß denn ich was der Gesetzgeber da für Regelungen gemacht hat.
WEnn´s egal ist macht man nichts, wenn man das „geregelt“ angeben kann, dann müsste man das halt wissen.
Sicher hat dieser unser Staat ganz genau definiert wie ein Lebensmittelpunkt auszusehen hat, oder?
ABer Du hast ja recht, ich will Kohle abzocken und würde dafür sogar wirklich bei meinem Freund nächtigen (nur wenn es denn unbedingt sein muss).
Und den nächsten LEbensabschnittspartner suche ich mir noch viel weiter weg aus. *ironiemodus aus*
Kopfschüttelnd
Andrea
Ps: Sozialschmarozer gibt´s bei der APPD!
Ist das wieder kompliziert, gell?
Eigentlich nicht, wenn man nicht bei allen privaten
Vergnügungen versucht, das Finanzamt zu beteiligen !
Die Lösung auf deine Frage ist dir doch selber klar, du
möchest jetzt nur Tipps, wie besch… ich das FA am besten,
gell ???
ständig gibt es anfragen: wie beschei… ich das fa? manchmal macht dann das forum keinen spaß mehr…
nebenbei: bei EHZ & Pauschale geht es nie um die „meldung“ eines wohnsitzes beim einwohnermeldeamt, sondern um den tatsaechlichen wohnsitz. den muss man glaubhaft machen. wenn du einerseits den lebensmittelpunkt in A geltend machst (für die entfernungspauschale), kann der nicht gleichzeitig in B liegen (für die eigenheimzulage). was auch immer, man hat i.d.R nur einen lebensmittelpunkt. ausweg: „doppelte haushaltsführung“ - hierzu ein netter hinweis:
war bestimmt nicht böse gemeint, aber 90% aller anfragen gehen
in die richtung.
Ok.
Hab ehrlich gesagt ncoh nie vorher was in diesem Brett gelesen, da ich alles was Formulare und Vorschriften anbelangt am liebsten weit umschiffe. Leider ist es aber üblich geworden erstmal hochnäsig belehrt und beschimpft zu werden wenn einer in einer Frage irgendwas liest, das sich irgendwie negativ interpretieren läßt. :o(
nebenbei: bei EHZ & Pauschale geht es nie um die „meldung“
eines wohnsitzes beim einwohnermeldeamt, sondern um den
tatsaechlichen wohnsitz. den muss man glaubhaft machen. wenn
du einerseits den lebensmittelpunkt in A geltend machst (für
die entfernungspauschale), kann der nicht gleichzeitig in B
liegen (für die eigenheimzulage). was auch immer, man hat
i.d.R nur einen lebensmittelpunkt. ausweg: „doppelte
haushaltsführung“ - hierzu ein netter hinweis:
also google mal nach der DHHF! bzw. blätter mal das archiv
hier durch.
Jaja, ich google ja schon!!! ;o)
Danke für den Tip mit DHHF - fürchte nur, dass mir das wieder zu kompliziert wird.
Wenn es versicherungstechnisch kein Problem ist, dann lass ich die Behördlichkeit auch lieber aus dem Spiel.
Grüße
Andrea (deren Leben noch sie so schön einfach war wie in den Formularen gewünscht)
am liebsten weit umschiffe. Leider ist es aber üblich geworden
erstmal hochnäsig belehrt und beschimpft zu werden wenn einer
in einer Frage irgendwas liest, das sich irgendwie negativ
interpretieren läßt. :o(
zickig ?
dann stelle bitte keine Fragen, deren Antwort du schon kennst !
Aber die Frage, kann ich gleichzeitig beim Freund wohnen und die Mehr-km absetzen und trotzdem weiterhin Eigenheimzulage weiterbekommen, weil ich ja doch eigentlich wo auch immer wohne, lässt nichts anderes als Unterstellungen zu !