Liebe/-r Experte/-in, ich werde wahrscheinlich demnächst von meinem Arbeitgeber von Berlin nach Hamburg versetzt. Ich überlege eine 3 Tage Woche zu vereinbaren, bin mir aber unsicher, was ich steuerlich absetzen kann. Ich plane Montags mit dem Zug nach HH zu fahren, mir für 2 Nächte eine Übernachtung zu suchen und mittwochs wieder mit dem Zug zurückzufahren. Die Entfernung Berlin-HH beträgt 300 km. Kann ich nun 900 km pro Woche (x0,30 €) absetzen oder, 600 km + Übernachtungskosten (egal ob in Hotel oder Mietwohnung - doppelte Haushaltsführung)) oder nur die tatsächlichen Bahnkosten. Wo liegt hier die Obergrenze?
Vielen Dank für Tipps
Gruß Uwe
Einen guten Abend und danke für Ihre Anfrage,
Sie können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung folgendes ansetzen:
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Die Reisekosten. Diese beträgt 0,30 Euro für jeden Kilometer (bei 300Km also 600 Km pro Woche = 180 Euro). Die Kostendeckung beträgt 4500 Euro im Jahr außer Sie weißen mit öffentlichen Bahntickets mehr Kosten nach oder Sie haben ein eigenes Fahrzeug.
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Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate (24Euro für über 24 Stunden, 12 Euro für über 14 Stunden und 6 Euro für über 8 Stunden Abwesenheit beginnend mit dem Verlassen des Hauses und endent mit dem Eintreffen des Hauses)
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Übernachtungskosten eines Hotels oder einer Zweitwohnung. Hierzu zählt auch Nebenkosten und sonstige Mietaufwendungen, Strom, Müll,Schornsteinfeger, Wasser etc.
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Einmal die Woche 15 Minuten Telefongespräch nach Hause mit dem billigsten Tarif. Dies währen für Sie die Woche 15Min mal 0,24 Ct = 3,60 die Woche)
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Sonstige Nebenkosten wie Parkgebühren des Hotels oder sonstige Kosten die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
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Umszugskosten für die Einrichtung der doppelten Haushaltsführung inklusive Möbeleinrichtung der Zweitwohnung.
Allerdings ist die doppelte Haushaltsführung auf zwei Jahre gedeckelt. Danach müsste neu entscheiden werden. Mal sehen wie hier die Gesetzeslage bleibt.
Begründen können Sie die doppelte Haushaltsführung einfach wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben. Hier können Sie der Finanzbehörde nahelegen dass es nicht möglich sei umzuziehen (Schule, Arbeit der Frau etc.)
Bei Ledigen ist die schwieriger, da hier das Finanzamt prüft wo der Lbensmittelpunkt liegt. Dies bedarf oftmals einer feineren Begründung des doppelten Haushaltes.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen, wünsche einen schönen Abend und stehe Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Hallo Herr Wink, erstmal vielen Dank für die Antwort.
Ergänzend hätte ich noch folgende Frage. Welche Nachweise für die Reisekosten muss man erbringen d.h. bekomme ich die 0,30 Cent/km unabhängig, wie ich reise, sprich, fahre mit einem Supersparticket der Bahn oder als Mitfahrer, und die tatsächlichen Kosten sind geringer? Normalerweise bekommt man die Pauschale nur für die Reis zur Arbeit, kann ich trotzdem 600 km ansetzen, also auch für die Heimfahrt?
2. Gibt es für die Übernachtungskosten auch Obergrenzen? Es wird doch sicher nicht egal sein, ob ich in einer kleinen Pension oder einem 4 Sterne Hotel
nächtige?
3. Den Verpflegungsmehraufwand gibt es nur für die ersten 3 Monate, auch wenn man dauerhaft in einer anderen Stadt arbeitet?
Wo kann man all das genau nachlesen?
Viele Grüße
Uwe Kleemann
Guten Anend Herr Kleemann,
Sehr gerne helfe ich Ihnen soweit es geht weiter.
- Die Finanzverwaltung erkennt in der Woche eine Familienheimfahrt an. Deshalb kann man die Kilometer mal die Pauschale von 0,30€ ansetzen. Dies waren für Sie die 600 Km. Im Regelfall kann man die Telefonkosten des 15minütigen Gespräches nur ansetzen wenn man nicht heimfährt. Auch könnten Sie Fahrtkosten von der Wohnung / vom Hotel zur Arbeitsstätte ansetzen.
- Die Übernachtungskosten sind meines Wissens nach nicht gedeckter sollten aber angemessen sein. Als angemessen zählt circa eine 60 qm Wohnung mit ortstypischer Miete.
In Berlin wären dies circa 500 Euro plus Nebenkosten. Daran sollte man erfahrungsgemäß die Hotelkosten ausrichten. - Die Vepflegungsmehraufwandskosten sind meines Wissens nach nur für die ersten drei Monate zu gewähren. Es gibt Ausnahmen die aber auf Ihre Situationsschilderung nicht zutreffen.
Als Nachschlagewerk empfehle ich die Walhalla Rechtshilfen, die Homepage des Bundesfinanzministerium oder die Beratung durch einen Steuerberater.
Ich füge Ihnen folgendes bei:
http://www.mailing-action.de/mediapool/67/672792/dat…
Ich Wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2012
Bis zum nächsten Male
Steven Wink
Hallo Herr Wilk, auch Ihnen alles Gute für 2012. Eine letzte Frage, könnte ich auch 900 km für 3 Fahrten ansetzen und verzichte auf die Übernachtungskosten?
Welche Nachweise für Hotelübernachtungen muss man erbringen (ca. 50 Hotelrechnungen sammeln und einreichen, oder geht das auch pauschal?)
Viele Grüße
Uwe Kleemann
Guten Abend Herr Kleemann,
sehr gerne immer wieder 
Ein Verzicht auf die Übernachtungskosten und der Ansatz von 900 KM die Woche ginge nur wenn Sie täglich pendeln würden. Auch wäre dieser Ansatz für Sie ungünstiger. Ich möchte Ihnen dies gern verbildlichen:
Nehmen wir an Sie haben eine Familienheimfahrt die Woche mit gesamt 600 Km.Weiter kostet eine Hotelübernachtung im Durchschnitt 50 Euro pro Nacht. Die Entfernung vom Hotel zur Arbeitsstätte währen zwei Kilometer.Dann könnten Sie im Jahr folgendes ansetzen:
600KM x 0,3€ x 20 Wochen (dies sind bei einer Drei-Tage-Woche die durchschnittlichen Wochen die das Finanzamt ohne Nachfrage anerkennen sollte) = 3600 €
40 Übernachtungen (außer Sie belegen mehr Übernachtungen) a 50€ = 2000€
Arbeitsweg: 132 Tage (resultieren aus den 20 Wochen) mal 2KM x 0,3€ = 80€
Dies ergäbe ein Gesamt-Werbungskostenabzug von 5680 Euro. Wenn Sie dann Montag bis Mittwoch arbeiten und Sonntags schon anreisen, kämen noch 20 Übernachtungen dazu. Dann wären Sie bei einem Abzug von 6680 Euro im Jahr. Hinzu kommt im ersten Jahr ein Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate von circa (24€+12€+12€)+ 12 Wochen = 576 € der aber durch die Frühstücksgebühren im Hotel gekürzt werden würde. Dies sind 4,80 pro Tag also 24 Übernachtungen =115€
Dann hätten Sie einen Verpflegungsmehraufwand von 461€. Somit kämen Sie im ersten Jahr auf einen geschätzten Werbungskostenabzug von 6795 Euro der Ihre Steuerlast massiv verringert.
Wenn Sie nun im Gegensatz die 900KM ansetzen würden und dies mal 0,3€ rechnen, mal 20 Wochen ergäbe dies ein Abzug von 5400€.
Somit würden Ihnen 1395€ verloren gehen.
Dies war aber nur ein Beispiel da der Abzug der 900Km nur möglich ist wenn Sie täglich pendeln würden.
Die Hotelrechnungen müssten Sie allerdings ALLE aufheben um Sie ansetzen zu können.Weiter sollten Sie wenn die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel vom Hotel zur Arbeitsstätte in Berlin teurer sind als die Pauschalerstattung von 0,3€ pro Kilometer alle Tickets aufheben.
Dies gilt auch wenn die Bahnkosten um nach Berlin zu kommen pro Woche teurer sind als 180€ (600KM x 0,3€).
Denn bei belegbaren höheren Reisekosten sind diese anzusetzen und nicht die Pauschale von 0,3€ pro Kilometer.
Ich wünsche eine gute Woche und bei Fragen einfach schreiben. Ich bemühe mich weiterhin schnell zu antworten.
Mit freundlichem Gruß
Steven Wink
Hallo Herr Wink, nochmal vielen Dank das Sie sich solche Mühe gemacht haben. Manchmal ist es soo, das Antworten neue Fragen aufwerfen. Sie gehen in Ihren Berechnungen davon aus, dass bei einer 3 TageWoche nur ca. 20 Wochen sowohl für die Übernachtung als auch für die Fahrt anerkannt werden. Davon habe ich noch gar nichts gehört, schließlich entstehen die Kosten auch für ca. 42 Wochen im Jahr. Gibt es dafür einen Grund oder Regelung.Ich hatte mal beim Finazamt deswegen angerufen, der Sachbearbeite kannt keine diesbezügliche Regel.
Wenn ich nun von anzuerkenneden 42 Wochen im Jahr ausgehe kommt man bei 180€/ Woche schnell auf über 7500€, allerdings erkennt das Finazamt bei Zugfahrten nur 4500€ im Jahr als Höchstbetrag kann. Kann man das umgehen, das man die Verkehrsmittel splittet, sprich 25 Wochen mit der Bahn fährt und dann 17 Wochen mit dem Auto?
Viele Grüße aus der Hauptstadt
Uwe Kleemann
Guten Abend Herr Kleemann,
Sehr gerne kein Problem.
Die 20 Wochen waren nur ein Ansatz um die Rechnung zu verbindlichen. Deswegen auch der Hinweis das tatsächliche Kosten anzusetzen sind. Wenn Sie mit Ihrem eigenen Kfz fahren gilt die 4500 Euro Grenze nicht (siehe Anhang-Link). Falls Sie nur mit der Bahn fahren müsste man schauen ob man die Kfz-Pauschale glaubhaft machen kann. Dies ist auch immer von den Finanzämtern abhängig. Wenn Die aber mit Bahn und Kfz fahren müssten alle Kosten anzusetzen sein.
In der Regel gewährt ein Finanzamt eine Familienheimfahrt pro Woche mit dem Satz von 0,3€ pro Kilometer. Dies wären bei 42 Wochen dann 7560 Euro. Es wäre zumindest ein Versuch Wert sie abzusetzen den Rest musste man in einem eventuellen Widerspruchsverfahren klären.
Ich habe noch einen Link für Sie wo ab Randnummer 300 solche Sachen erklärt sind. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten nach meiner Rückkehr in die Kanzlei (Mitte Februar) einen kurzes Telefonat zu führen wo wir Details besprechen könnten.
Link: http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/…
Mit freundlichem Gruß
Steven Wink
Hallo Herr Wink, nochmal vielen Dank für die Mühe!!
Kennen Sie sich eigentlich auch mit Abfindungen aus? Als Alternative zu einem Ortswechsel wird mir auch eine Abfindung angeboten. Was kann man für diesen Fall alles steuersparend machen? Ich habe im Internet nur die Fünftelregelung gefunden. Greift die auch für den Fall, dass die eigentliche Abfindung dieses Jahr noch ausgezahlt wird, zusätzlich habe ich noch die Möglichkeit Gelder aus einem Härtefonds des AG zu bekommen, dieser Härtefonds, wird aber erst in 2 Jahren ausgezahlt, d.h. die gesamte Abfindung wird nicht in diesem Jahr ausgezahlt, greift für diesen Fall auch die Fünftelregelung? Was kann man sonst noch machen, um Steuern zu sparen?
Viele Grüße
Uwe Kleemann
Sehr geehrter Herr Kleemann,
bitte verzeihen Sie das ewige warten. ICh stand die letzten Woche sehr unter Stress.
Zu dieser Frage ist es sehr schwierig eine verständliche und kompetente Kurzantwort zu geben.
Dies ist zu detailiert und komplex.
In diesem Falle würde ich Ihnen eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater empfehlen.
Tut mir sehr leid.
Liebe Grüße
Steven Wink