Pendlerpauschale

Hallo,
muss eine Teilzeitkraft, die bspw. nur 2x pro Woche -aber dafür jeweils 10 Std am Tag arbeitet - diese 2 Tage beim Lohnsteuerjahresausgleich ordnungsgemäss angeben?
Oder kann man diese 20 Wochenstunden in 5 Fahrten pro Woche für jeweils 4 Std aufteilen?
(somit fällt ja die Pendlerpauschale höher aus)

Weiss das jemand?

Lieben Dank
Doro

…man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen.

gruß vom inder

tatsächlich durchgeführte Fahrten
Hallo,

In der Steuererklärung sind immer nur die _tatsächlich_ durchgeführten Fahrten anzugeben, keine fiktiven.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Oder kann man …

Man KANN schon, aber man DARF nicht.

LG,
Markus

Hi,

Oder kann man diese 20 Wochenstunden in 5 Fahrten pro Woche
für jeweils 4 Std aufteilen?
(somit fällt ja die Pendlerpauschale höher aus)

Gegenfrage: Wenn ich bei Aldi 5 Flaschen Wein kaufen will, kann ich dann einfach nur 2 aufs Band legen (somit wirds ja billiger für mich)?

Deine Wochenendlektüre:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung

Gruß
Nils