Hallo,
muss eine Teilzeitkraft, die bspw. nur 2x pro Woche -aber dafür jeweils 10 Std am Tag arbeitet - diese 2 Tage beim Lohnsteuerjahresausgleich ordnungsgemäss angeben?
Oder kann man diese 20 Wochenstunden in 5 Fahrten pro Woche für jeweils 4 Std aufteilen?
(somit fällt ja die Pendlerpauschale höher aus)