Pendlerpauschale

Hallo Leute. Wer im Steuerbescheid keine km angegeben hat,weil es hieß : du kriegst sowieso nichts,muss die Erstattung neu beantragen(ich weiß,das ist eigentlich klar,aber-----man denkt nicht immer daran und wartet,wartet,wartet)
Gruß Peter

Wer im Steuerbescheid keine km angegeben hat,weil
es hieß : du kriegst sowieso nichts,muss die Erstattung neu
beantragen(ich weiß,das ist eigentlich klar,aber

Hi,

wo ist denn deine Frage?

Und b.t.w.: So ganz verstanden habe ich diese Variante (also nur die km über 20 angeben) auch nicht. Steht da nicht „gefahrene km“? Sonst müsste die Frage in der Erklärung doch „abzusetzende km“ heissen? Oder bin ich da jetzt im falschen Film?

VG
Monroe

Moin,

die Frage hat schon Sinn. Denn das ist das was tatsächlich bei vielen Verwirrung ausgelöst hat, die nicht solche „Experten“ im Steuerrecht sind (nur mal so als Hinweis, bevor hier irgendwelche „Das-weiß-man-doch-Kommentare“ kommen)

Grundsätzlich ist die tatsächliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzugeben. Von Amts wegen wurden dann die ersten 20 km abgezogen. Und diese bekommt man nun erstattet.

Wer das nicht so gemacht hat, sollte sein Finanzamt darüber informieren. Aber dies wurde bereits vor einigen Tagen diskutiert. Man sollte sich mal das Forum in Ruhe durchlesen :wink:

Einen schönen Sonntag wünscht
e

Hallo,

es gab Leute, die auf Grund der verfassungswidrigen Regelung nicht über den Werbungskostenpauschbetrag kamen und daher ganz auf die Angabe von Werbungskosten verzichtet haben. Diese können natürlich nicht maschinell ermittelt werden und müssen selber einen Änderungsantrag stellen, dem normalerweise auch noch bzgl. anderer Werbungskosten stattgegeben wird, sofern diese nicht allein schon über der Werbungskostenpauschale liegen.

Interessant wirds bei Leuten, die schon bei der Einkommensteuererklärung 2006 auf die Angabe von Strecken und 20km verzichtet haben in der Annahme, das Jahressteuergesetz 2007 gelte schon für die ESt 2006. Meines Wissens gibts es hier noch keine einheitliche Regelung, wie solche Anträge zu behandeln sind?

Gruß,
Markus

hallo an alle, in meiner jahressteuererklärung von 07 sollte und habe ich die gesamten fahrkilometer angegeben und das finanzamt hat die besagten 20 km abgezogen die ich jetzt (ohne antragstellung) ausgezahlt bekomme. die angaben der vollen kilometerzahl war mir auf anfrage von meinem finanzamt empfohlen worden.
bis denn dann