Pendlerpauschale 2012

Halli Hallo liebe Community,

eine Person, die einen täglichen (einfachen) Arbeitsweg von 70 km mit dem eigenen PKW zurücklegt soll 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer erhalten.

Einfaches Rechenbeispiel:
200 Tage gefahren, 3800 € Fahrtkosten (Tankquittungen), 70km Entfernung ->ergibt das Werbungskosten von 8000€ im Jahr

Überall finde ich die Beschreibung „als Werbungskosten“ absetzen.
Nach meiner persönlichen Interpretation heißt das doch, dass man Steuern absetzen kann, die man das Jahr über einbezahlt hat.
Also kann es doch gar nicht sein, dass man 8000€ im Jahresausgleich bekommt, obwohl man viel weniger einbezahlt hat?

Da mir niemand zuverlässige Aussagen über die Pendlerpauschale geben kann, außer einen Steuerberater den ich in den nächsten Wochen hinzuzuiehen werde, wende ich mich nun an euch =)

Vielen Dank im voraus =)
SlapVanilla

eine Person, die einen täglichen (einfachen) Arbeitsweg von 70
km mit dem eigenen PKW zurücklegt soll 0,30 € für jeden
gefahrenen Kilometer erhalten.

Nein, diese Person bekommt nicht 0,30 € pro km, sondern sie kann in dieser Höhe ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mindern.

Einfaches Rechenbeispiel:
200 Tage gefahren, 3800 € Fahrtkosten (Tankquittungen), 70km
Entfernung ->ergibt das Werbungskosten von 8000€ im Jahr

Ja, aber nur, wenn man in gewissem Maße behindert ist und deshalb auf die Benutzung des Pkw für den Arbeitsweg angewiesen ist. Ansonsten bleibt es bei der Pauschale in Höhe von 0,30 Euro pro km Entfernung zur Arbeitsstätte.

Überall finde ich die Beschreibung „als Werbungskosten“
absetzen.

Diese Beschreibung ist richtig, sofern man damit die obigen 0,30 Euro meint und nicht „von der Steuer absetzen“.

Nach meiner persönlichen Interpretation heißt das doch, daß
man Steuern absetzen kann, die man das Jahr über einbezahlt
hat.

Hm. Ansichtssache - kommt darauf an, was der Bezugspunkt ist.

Also kann es doch gar nicht sein, daß man 8000€ im
Jahresausgleich bekommt, obwohl man viel weniger einbezahlt
hat?

Ja, das ist grundsätzlich völlig richtig.

Übrigens heißt das gemeinte Ding Einkommensteuererklärung…

Da mir niemand zuverlässige Aussagen über die Pendlerpauschale
geben kann, außer einem Steuerberater, den ich in den nächsten
Wochen hinzuzuiehen werde, wende ich mich nun an Euch =)

Ja, gut. Aber wo war denn eine Frage?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

„von der Steuer absetzen“ bzw als Werbungskosten geltend machen bedeutet, die getätigten Aufwendungen von den damit in Verbindung stehenden Einnahmen abzuziehen (innerhalb gewisser Höchstbeträge etc). Heißt im Klartext: man hat weniger verdient, muss also weniger versteuern. Niemals jedoch bekommt man seine Werbungskosten ausgezahlt.
Der Gang zum Steuerberater ist in diesem Fall wohl ratsam.

Ein Arbeitnehmer bezieht nach dem Einkommensteuerrecht „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ (§ 19 EStG = Einkommensteuergesetz), die der Besteuerung zugrunde gelegt werden.
Die Einkünfte sind der Überschuß der Einnahmen (Bruttolohn, soweit steuerpflichtig) über die Werbungskosten (§ 2 Abs.2 Nr.2 EStG).
Zu den Werbungskosten (§ 9 EStG) gehört auch die sogenannte Pendlerpauschale (§ 9 Abs.1 Nr.4 EStG). Je Kilometer einfacher Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann ein Pauschbetrag von 0,30 € angesetzt werden, ist aber in der Summe nach oben begrenzt.
Behinderte können unter bestimmten Voraussetzungen (M.d.E. mindestens 50 bzw 70%) die tatsächlichen nachgewiesenen Aufwendungen als WK vom Bruttolohn kürzen (§ 9 Abs.2 EStG).
Also: Bruttolohn - WK = Einkünfte a. ns. Arbeit; + evtl Einkünfte aus anderen Einkunftsarten = Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs.3 EStG).
G.d.E. - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = Einkommen
(§ 2 Abs.4 EStG). Einkommen - bestimmte Freibeträge = zu versteuerndes Einkommen (§2 Abs.5 EStG = Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer (>> Steuer nach Tabelle).
Alle Klarheiten beseitig?
Selber nachlesen: www.gesetze-im-internet.de > Gesetze … > EStG
Gruß, R.H.Grassl