Guten Tag,
mal angenommen, man hat einen Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von 40 h (5-Tagewoche). Der Arbeitsalltag gestaltet sich jedoch so, dass man alle 2 Wochen auch Samstag und Sonntag zu seiner Arbeitsstelle muss, weil man z.B. wissenschaftlich arbeitet und über das Wochenende Versuche laufen.
Jetzt hat das Jahr ca. 220 Arbeitstage, bei einer 5-Tagewoche. Ist es legitim, dass man bei der Einkommenssteuererklärung die Entfernungspauschale für 220 + z.B. 40 Tage geltend macht? Man hat ja schließlich 220 Tage plus 20 Wochenenden seine Arbeitsstelle aufgesucht.