Pendlerpauschale 6 Tagewoche

Guten Tag,
mal angenommen, man hat einen Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von 40 h (5-Tagewoche). Der Arbeitsalltag gestaltet sich jedoch so, dass man alle 2 Wochen auch Samstag und Sonntag zu seiner Arbeitsstelle muss, weil man z.B. wissenschaftlich arbeitet und über das Wochenende Versuche laufen.

Jetzt hat das Jahr ca. 220 Arbeitstage, bei einer 5-Tagewoche. Ist es legitim, dass man bei der Einkommenssteuererklärung die Entfernungspauschale für 220 + z.B. 40 Tage geltend macht? Man hat ja schließlich 220 Tage plus 20 Wochenenden seine Arbeitsstelle aufgesucht.

Ist es legitim, dass man bei der Einkommenssteuererklärung die
Entfernungspauschale für 220 + z.B. 40 Tage geltend macht? Man
hat ja schließlich 220 Tage plus 20 Wochenenden seine
Arbeitsstelle aufgesucht.

Hallo,
selbstverständlich ist dies möglich.
Entsprechende Nachweise (Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitstage) miteinreichen.
Der Arbeitgeber wird natürlich Urlaubs- und Krankentage u.ä. nicht mitangeben.
„Einfach so“ wird das Finanzamt vermutlich keine zusätzlichen 40 Tage akzeptieren.

220 Arbeitstage pauschal stimmen nicht
http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage/Anzahl-A…

Grüße Bröselchen

Grüße
Bröselchen

Guten Tag,

im Falle, der Arbeitgeber könnte eine solche Bestätigung nicht ausstellen, da er selbst nicht an Wochenenden anwesend ist und freier Zugang zu der Arbeitsstätte besteht?
Dann könnte man dem FA nichts belegen. Wie viel würden die wohl tolerieren?

Hallo doublebouble,

ehrliche Antwort: keine Ahnung.

Evtl. alle Tage, evtl. keinen der zusätzlichen Tage.

Wenn jeder zusätzliche Tag mit Datum und Begründung belegt wird und der Arbeitgeber noch bestätigt, dass diese zusätzlichen Tage notwendig waren ist die Chance vermutlich größer.
Irgendwo muß aber doch nachweisbar sein, dass der AN an diesen Tagen in der Firma war?

Grüße Bröselchen