Pendlerpauschale, ab welchen Zeitpunkt?

Hallo zusammen,
bei mir hat sich letztes jahr aufgrund der heirat der wohnsitz geändert, seit dem tag bin ich zur arbeit hin und her gependelt.
da ich ins ausland gezogen bin, hat sich die anmeldung u ansässigkeit fast ein halbes jahr hingezogen, bis alles unter dach und fach war.
jetzt meine frage, ob ich die pendlerpauschale schon ab heiratsdatum beantragen kann oder leider erst ab offiziellen wohnsitzwechsel…?
weiß das velleicht jemand von euch bescheid? es ist mir schon bisschen wchtig, da ich 60 km einfache strecke habe.

danke bereits vorab für eure mühe,
san85

Hallo San85,

eine schwierige Frage, da ich weiß, ob überhaput eine Pendlerpauschale gewährt wird, wenn man im Ausland wohnt.
Grundsätzlich ist für die Ermittlung der Pendlerpauschale die einfache Strecke vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte relevant. Sofern nachgewiesen werden kann, dass sich der Wohnsitz geändert hat, obwohl dies noch nicht offiziell bestätigt ist, wäre der neue Wohnsitz der Ausgangspunkt des Weges zur Arbeitsstätte. Ein solcher Nachweis könnte z.B. die Anstragstellung auf Wohnsitzänderung sein.