Hallo,
kann man Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, wenn man wohnhaftund arbeitstätig in Deutschland ist aber für die Fahrt zur Arbeit einen Wagen benutzt, der im Ausland registriert ist?
Es würde mich interessieren, in wie weit wird es von dem Finanzamt kontrolliert oder geregelt, dass das in der Einkommenssteuererklärung angegebene Kennzeichen „überprüft“ wird oder ob man in dem Falle überhaupt einen Anspruch hat?
Vielen Dank für eure Hilfe vorab!
Gruß
Bianca