folgender Fall: Ein Arbeitnehmer A macht so viele Dienstreisen, dass sich der Kauf einer BahnCard 100 amortisiert. Der Arbeitgeber kauft daher eine BahnCard 100 für den Arbeitnehmer, die dieser natürlich auch privat nutzen kann (da keine Mehrkosten entstehen). Das ganze zählt auch nicht als Sachleistung, da ja alleine durch die dienstlichen Fahrten die BahnCard 100 bereits nötig ist. Soweit so gut, doch welche Konsequenzen hat dies für die Pendlerpauschale:
Hat A trotzdem Anspruch auf die Pendlerpauschale, obwohl die Bahnnutzung für ihn kostenlos ist und er den Arbeitsweg per Bahn zurücklegt?
Mal angenommen, A fährt nicht gerne Bahn und legt daher den Arbeitsweg (einfache Strecke 100 km) per Privat-PKW zurück. Kann er dann auch (bei entsprechenden Nachweisen) 6900 € jährlich absetzen oder kann ihm die BC100 hier zum Problem werden?
wenn ein Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit mit einer kostenlosen BahnCard zurück legt und dann dem FA erklärt, er sei mit seinem PKW gefahren, nennt sich das versuchter Steuerbetrag bzw. wenn das FA dies anerkennen würde, wäre es vollender Betrug; in Deutschland ist bereits der Versuch des Betruges strafbar.
Alles verstanden,
lG
wenn ein Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit mit einer kostenlosen
BahnCard zurück legt und dann dem FA erklärt, er sei mit
seinem PKW gefahren, nennt sich das versuchter Steuerbetrag
bzw. wenn das FA dies anerkennen würde, wäre es vollender
Betrug; in Deutschland ist bereits der Versuch des Betruges
strafbar.
In meinem Beitrag war davon nie die Rede. Ich habe zwei Möglichkeiten vorgestellt:
Er fährt mit der Bahn
Er fährt mit dem PKW
In beiden Fällen sagt er dem Finanzamt die Wahrheit. Wenn er mit dem PKW fährt, obwohl er kostenlos Bahn fahren könnte, ist das sein gutes Recht und es ist auch sein gutes Recht, diesen Sachverhalt dem Finanzamt so mitzuteilen.