Pendlerpauschale bei dualem Studium

Seit Vorletztem Jahr mache ich ein duales Studium, sprich ich stehe in einem direktem Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber. Zwecks Steuererklärung möchte ich meine Anfahrt zum Arbeitsort für den Zeitraum Januar bis März 2009 geltend machen.
Die Frage ist also ob ich als Azubi Kilometergeld geltend machen kann und ob dies auch rückwirkend machen kann.
Für eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar.

MfG Jan

Ja, das geht.

Ich hab jetzt auch die erste Steuererklärung eingereicht.
Ja, du kannst die Pendlerpauschale als Werbungskosten geltend machen, natürlich auch rückwirkend (Steuererklärung wird immer Rückwirkend gemacht).
Hierzu noch 2 Tipps von meiner Steuerberaterin:

  1. ALLE Quittungen aufbewahren, die irgendwie mit Arbeit oder Studium zu tun haben oder haben könnten (z.B. auch ein neuer Rechner etc.)
  2. sieh die Uni als den theoretischen Teil deiner Ausbildung im Betrieb an. Dann kannst du nämlich den Weg zur Aubildungsstätte einfach und den zur Uni doppelt geltend machen.

Für Einzelheiten würde ich das aber über einen Steuerberater laufen lassen - ist sicherer.
Außerdem gibts viele Sachen zu beachten (z.B. muss der PC über mindestens 3 Jahre abgeschrieben werden).

so long
alex