Hallo!
Wenn man einen Firmenwagen hat, der zum einen mit 1% des Listenpreises, und zum anderen mit einem Pauschalbetrag für den Weg zur Arbeit versteuert wird, kann man dann bei der Einkommenssteuererklärung den Weg zur Arbeit mit der Pendlerpauschale voll absetzen? Z.B. wenn der Weg zur Arbeit 27km lang ist, werden dann im obigen Fall die Fahrtkosten i.H.v. 27*231*0,30 EUR = 1871,10 EUR berechnet oder wird lediglich die Werbungskostenpauschale angesetzt?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Gruß
Niclina
Wenn
einem Pauschalbetrag für
den Weg zur Arbeit versteuert wird,
heisst, dass 0,03% pro Entfernungskilometer vom BLP versteuert wird
dann
kann man dann bei der
Einkommenssteuererklärung den Weg zur Arbeit mit der
Pendlerpauschale voll absetzen?