Pendlerpauschale bei 'fremdem' Auto?

Hallo,

mal folgendes Gedankenspiel:

Nehmen wir an, jemand bezahlt zwar alles für ein Auto (Versicherung, Steuer), aber das Auto gehört offiiell einen Elternteil der Person, weil die Steuer billiger als deren Zweitwagen ist.

Führt das dann zu Problemen, wenn man die Pendlerpauschale nutzen möchte? (man muss ja das KFZ-Zeichen angeben, somit ersichtlich, dass das Auto jemand anderem gehört)

Über Erfahrungen und Tipps würd ich mich freuen.

viele Grüße
Susi

Zur dauerhaften Nutzung überlassen …
… dafür kann man sogar Anwohner-Parkausweise beantragen!

Führt das dann zu Problemen, wenn man die Pendlerpauschale
nutzen möchte? (man muss ja das KFZ-Zeichen angeben, somit
ersichtlich, dass das Auto jemand anderem gehört)

Nein, evtl. wird ein Nachweis wg. der dauerhaften Überlassung zum ständigen Gebrauch gefordert.

Gruß

Stefan

es heiss doch „Entfernungs- oder Pendlerpauschale“, da ist es egal, ob man mit dem auto oder der Bahn fährt oder läuft: die Entfernung ist maßgebend!

E.

es heiss doch „Entfernungs- oder Pendlerpauschale“, da ist es
egal, ob man mit dem auto oder der Bahn fährt oder läuft: die
Entfernung ist maßgebend!

E.

@ eugenie:

Beispiel: Person A. fährt am Tag 120 km zur Arbeit und zwar an 235 Tagen im Jahr.

  1. Person A. fährt das gesamte Jahr mit dem eingene PKW
  2. Person A. fährt mit der Bahn zur Arbeit

Ihre Lösung?

Ich verweise mal auf § 9 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz.

Hi,

da das nicht jeder findet

Ich verweise mal auf § 9 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Schöne Grüße
C.

Leider war eugenie nicht in der Lage, meine Frage zu beantworten oder sie kann das Forum nicht so gut bedienen.

Daher leidet auch die Qualität eines Forums, wenn irgendwelche User einfach mal meinen, etwas zu wissen und hier reinstellen.

MfG
Oerdiz