Guten Abend
folgende Frage: möchte man seinen 1. Wohnsitz aufgeben - da sich der Lebensmittelpunkt geändert hat - wie ist das?
Aus privater Quelle: Es wird nicht vom Finanzamt akzeptiert, so soll der Zweitwohnsitz an den Lebensmittelpunkt gelegt werden. Aus einer Onlinequelle ist folgendes bekannt, dass das der Hauptwohnsitz, da hin gelegt werden kann wo der Lebensmittelpunkt ist (Freunde, Vereine, Lebensgefährte usw.) Stimmt das oder stimmt das nicht?
Zweitens wie sieht es mit der Pendlerpauschale aus wenn es genau Umgekehrt geht? wenn der Hauptwohnsitz bleibt und den Zweitwohnsitz bei der LEbensgefährtin bzw. Lebensmittelpunkt eingerichtet wird?
So und nun die dritte Frage in gewissen Orten deutschen Orten wird eine Zweitwohnsitzsteuer fällig, gibt es möglichkeiten diese zu umgehen?
Quelle: http://finanzen.aol.de/steuern/wann-der-zweitwohnsit…
Guten Abend
folgende Frage: möchte man seinen 1. Wohnsitz aufgeben - da
sich der Lebensmittelpunkt geändert hat - wie ist das?
interessant
Aus privater Quelle: Es wird nicht vom Finanzamt akzeptiert,
so soll der Zweitwohnsitz an den Lebensmittelpunkt gelegt
werden. Aus einer Onlinequelle ist folgendes bekannt, dass das
der Hauptwohnsitz, da hin gelegt werden kann wo der
Lebensmittelpunkt ist (Freunde, Vereine, Lebensgefährte usw.)
Stimmt das oder stimmt das nicht?
dem FA ist es egal ob das der Erst-, Zweit- oder Hundertwohnsitz ist. Die Frage ist immer: was ist man tatsächlich gefahren und kann man das nachweisen. Wenn die Fahren vom Lebensmittelpunkt ausgehen stellt das FA keine großen Fragen (außer bei Riesen-Umwegen). Wenn es jedoch von einer anderen Wohnung ist, sollte man schon den Mietvertrag oder irgend nen Nachweis erbringen dass man dort tatsächlich gewesen ist. Das mag vielleicht nicht notwendig sein, erleichtert dem FA-Mitarbeiter die Entscheidung (zugunsten des Antrags).
Zweitens wie sieht es mit der Pendlerpauschale aus wenn es
genau Umgekehrt geht? wenn der Hauptwohnsitz bleibt und den
Zweitwohnsitz bei der LEbensgefährtin bzw. Lebensmittelpunkt
eingerichtet wird?
s. o.
So und nun die dritte Frage in gewissen Orten deutschen Orten
wird eine Zweitwohnsitzsteuer fällig, gibt es möglichkeiten
diese zu umgehen?
nicht in diese Stadt ziehen als Zweit wohnsitz 
LG
Hallo,
So und nun die dritte Frage in gewissen Orten deutschen Orten
wird eine Zweitwohnsitzsteuer fällig, gibt es möglichkeiten
diese zu umgehen?
nicht in diese Stadt ziehen als Zweit wohnsitz 
Was der Erst wohnsitz werden darf, legt ja das Meldegesetz fest, das lässt sich nicht ganz so einfach selbst wählen.
Natürlich könnte man aber behaupten, z.B. die meiste Zeit am anderen Ort zu verbringen…
Viele Grüße
Frank
1 BvR 1232/00 und 2627/03
Hallo,
So und nun die dritte Frage in gewissen Orten deutschen Orten
wird eine Zweitwohnsitzsteuer fällig, gibt es möglichkeiten
diese zu umgehen?
Umgehen wäre z.B. durch Heirat möglich, siehe Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1232/00 und 2627/03).
Viele Grüße
Frank