Pendlerpauschale ca 60 km einfach

Liebe Community,

Folgender Sachverhalt:

Jemand besitzt einen VW Lupo, den er sich extra zum Pendeln zum Arbeitsplatz (ca 60 km einfach) angeschafft habe (Zweitwagen der Familie).

Er arbeite 50% im öffentlichen Dienst (Doktorand) und sein Brutto ist ca 1500 Eur.

Bekommt man unter diesen Bedingungen eine Pendlerpauschale?

habe das hier mal für 230 Tage/Jahr ausgerechnet:

http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/…

bekommt man wirklich über 4000 Eur im Jahr, wenn man nur ca 1500 Steuern zahlt. Kann die Pendlerpauschale die Steuerbeträge überschreiten?

Vielen dank für Ihre Antworten,

beste Grüße

Hallo,

Wenn von Ihrem Gehalt Lohnsteuer und Soli in Höhe von 1.500 Euro einbehalten wurden, dann bekommen Sie das auch zurück, natürlich unter Voraussetzung, dass Sie nur diese Arbeitsstelle haben. Wenn Sie weitere Tätigkeiten nachgehen, werden alle Einkünfte zusammengetan und mögliche Erstattung kann sich variiren.

Hallo Dominostein,

Du kannst dir jedes Auto kaufen als zweitwagen und Km fahren wie Du willst. Wenn Du 150,-- € Steuern zahlst kannst 150,-- € maximal zurückbekommen, wenn Du 4.000,-- € Steuern zahlst dann kannst du 4000,-- € zurückbekommen bei dem entsprechenden Nachweis der werbungskosten.

Die Pendlerpauschale ist keine Steuererstattung, sondern ein Steuerfreibetrag, der die Bemessungsgrundlage für die Steuermittlung mindert. Niemand kann mehr Steuern erstattet bekommen, als er bezahlt hat.

Natürlich kann die Pendlerpauschale die Steuern übersteigen. Hier handelt es sich natürlich nur um werbungskosten, die die Einnahmen mindern.
Bei rd. 4000 € Werbungskosten liegt die Steuererstattung bei zw. € 500,- und € 2000,- je nach persönlichem Grenzsteuersatz.
Aber natürlich nie mehr, als man tatsächlich Steuern bezahlt hat.

Wenn er bei der 50% Stelle 5 Tage die Woche 4 Stunden arbeitet, sind die 230 Tage ok.

Gruß
Markus

Hallo,

die hier genannten KM-Geld-Aufwendungen kann man als Werbekosten geltend machen. 230T x 60 km x 0,30EUR =4140 EUR, dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen. zB. beträgt das Einkommen 30.000 EUR, so werden die 4140 EUR abgezogen und von dem Betrag 25.860 EUR wird die Einkommensteuer berechnet. z.B. 25% = 6456 EUR. Dann vergleicht man was man bereits durch die Lohnabrechnung des Arbeitgeber bezahlt hat, z.B. 7000 EUR, dann würde man in diesem Fall eine Erstattung von 535 EUR erhalten.

So ich hoffe Euch geholfen zu haben.

Viele Grüße

Thomas

Hallo,
grundsätzlich kann man nur das zurück bekommen, was auch einbezahlt wurde. D.h. also wenn nur 1500 Eur an Steuern bezahlt worden sind gibt es auch nur max. das zurück. Schön sind hier die Steuerprogramme wie Tax2011 von Buhl oder WiSO o.ä… Da können auch Simulationen gestartet werden, die einem ziemlich genau sagen, was man an Steuern bekommt.
Die Programme sind einfach zu bedienen.
Gruss

Hallo,
leider kenne ich mich im öffentlichen Dienst nicht aus, macht aber meiner Meinung nach bei der Pendlerpauschale keinen Unterschied.

Ich habe jedoch den Eindruck du verwechselst da was.
Die Pendlerpauschale bekommt man nicht als Betrag, sondern die wird lediglich für das versteuernden Einkommen berücksichtigt.
Ganz grob. Das Einkommen wird um die Werbungskosten (u.a. Pendlerpauschale) reduziert und der Restbetrag versteuert.
Natürlich finden da bei der EKST-Erklärung noch viele andere Dinge Berücksichtigung.
vg

Hallo,
die Pendlerpauschale also der Weg zur Arbeit steht jedem Arbeitnehmer zu. Es ist aber nicht so, das er die 4124 Euronen direkt bekommt. Diese vermindern sein steurpflichtiges Einkommen um diesen Betrag. Wieviel er zurück bekommt hängt von seinem persönlichen Steuersatz ab. Es gibt im Interner sogenannte Brutto/Netto-Rechner, hier kanner seinen pesönlichen Steuerstz berechnen. Ich empfehle auch www.steuertips.de

Gruß
energieass

Hallo,

ganz kurz und einfach, ja man kann die Pauschale in der Höhe schon zur Anrechnung beantragen aber bei der Einkommensteuererklärung kann man höchstens den Betrag zurück erhalten den man in dem Jahr gezahlt hat. Übersteigen im Einzelfall was hier so denke ich da ich den ganzen SV nicht kenne nicht der Fall ist, die Werbungskosten wie Kosten Wege Wohnung Arbeitsstätte (Pendlerpauschale) die Einkünfte so werden die negativen Beträge ins nächste Jahr „übernommen“

Gruß

Sorry, da kann ich leider nicht weiter helfen. Gruß Andrea