Laut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale#Er…
Zählt die Entfernungspauschale per se zu den Werbungskosten.
Ist das Richtig?
Bedeutet das, dass man, im allgemeinen, sich das in den Steuerfreibetrag in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann?
Oder muss das am Ende des Jahren über die Steuererklärung zurück gefordert werden?