hallo!
den betrag, den du von deinem ag erstattet bekommst, musst du angeben. Im entsprechenden bogen findest du dafür ein feld „vom arbeitgeber erstattet“ – hier trägst du dann die kilometer*0,20euro = xyz euro ein, die du vom ag bekommst.
das fa „zahlt“ dir übrigens nicht geld zurück, sondern die werbungskosten, zu denen auch die fahrtkosten zur arbeitsstelle gehören, mindern das zu versteuernde einkommen. ein vermindertes zu versteuerndes einkommen mindert folglich auch die steuerlast (da ja geringeres einkommen als das brutto, worauf bisher die steuer berechnet wurde). die differenz aus bereits gezahlter steuer und festgesetzter steuer auf basis des zu versteuernden einkommens insgesamt führt dann zu einer rückzahlung (bereits gezahlter steuern) oder einer nachzahlung.
bsp.: anerkannte zusätzliche werbungskosten i.h.v. 1000euro mindern das zu versteuernde einkommen um 1000euro – diesen betrag bekommt man aber nicht vom fa zurück, sondern nur den teil, der der persönlichen steuerquote entspricht. Bei 30% wären dies 30% aus 1000euro = 300euro (vereinfachte darstellung)
die pendlerpauschale bekommst du im übrigen für jeden tag, den du fährst. die pendlerpauschale wird immer dann angesetzt, wenn es sich um fahrten zwischen wohnort und regelmäßiger arbeitsstätte handelt. Wenn deine regelmäßige arbeitsstätte allerdings nicht dort ist, wo dein arbeitgeber seinen sitz hat, sondern woanders, dann spricht man von einer sog. ständig wechselnden einsatzstelle. Hierfür gewährt der fiskus für eine übergangszeit die „doppelte“ absetzbarkeit, also einmal wohnort-arbeitsstelle und einmal arbeitsstelle-arbeitseinsatz.
wer allerdings für einen längeren zeitraum und ständig an einem anderen ort als dem regulären sitz des arbeitgebers arbeitet, bei dem unterstellt das fa, dass er ja gleich dorthin fahren könnte (bei dir dann also nicht mehr die absetzbarkeit von a nach b und b nach c, sondern nur noch von a nach c).
nochmal etwas anderes ist, wenn ein arbeitnehmer immer erstmal zu sitz des arbeitgebers fahren muß, um zu erfahren, ob er in c, d oder e eingesetzt wird und dann erst nach c,d oder e fährt. Und abends, nach getaner arbeit, dann alles wieder retour, weil er jeden abend seine arbeitsmittel wieder in b vorbeibringen muß und dann erst nach hause nach a fahren kann. In diesem falle könnte der arbeitnehmer zeitlich unbegrenzt die kilometer ansetzen (zwischen a und b nur einfach, zwischen b und c,d,e voll), sofern er jede strecke mit seinem eigenen kfz fährt.
ein umzug nach b würde dir im übrigen neben der (fahr)zeit auch kosten sparen, da du weniger fahrstrecke zwischen b und c im vergleich zu a und c hast. Nicht dem trugschluß verfallen, dass du bei 0,30euro für den einfachen entfernungskilometer reich wirst – die 0,30euro decken nicht mal ansatzweise die tatsächlichen kosten einen „normalen“ kfz!
saludos, borito