Pendlerpauschale Firmenfahrzeug

Guten Tag,
bei Nutzung eines Firmenwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei denen weder die 1%- Regelung noch die 0,03% zum Tragen kommt; warum stellt sich das Finanzamt bei der Pendlerpauschale quer? Bei einseitigen Fahrgemeinschaften kann der Fahrer und Eigentümer den vollen Satz geltend machen und weil es so schön ist darf der Mitfahrer auch die Penderpauschale voll ansetzen. Dem Mitfahrer entstehen ja auch keine Kosten. Stellt doch dann einen steuerlichen Nachteil für AN dar, die einen Firmenwagen nutzen dürfen.

bei Nutzung eines Firmenwagens für die Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte bei denen weder die 1%- Regelung
noch die 0,03% zum Tragen kommt; warum stellt sich das
Finanzamt bei der Pendlerpauschale quer?

Keine Ahnung. Gibt es vielleicht eine Begründung vom Finanzamt oder heißt es da „Wir stellen uns quer“? Glaub ich nicht so wirklich.

Bei einseitigen
Fahrgemeinschaften kann der Fahrer und Eigentümer den vollen
Satz geltend machen und weil es so schön ist darf der
Mitfahrer auch die Penderpauschale voll ansetzen. Dem
Mitfahrer entstehen ja auch keine Kosten. Stellt doch dann
einen steuerlichen Nachteil für AN dar, die einen Firmenwagen
nutzen dürfen.

Was sind einseitige Fahrgemeinschaften?

Und was genau ist die Frage?

Keine Ahnung. Gibt es vielleicht eine Begründung vom Finanzamt
oder heißt es da „Wir stellen uns quer“? Glaub ich nicht so
wirklich.

Ich schon.
Wird der gwV nicht versteuert-kein Ansatz als WK.
Die Frage ist nur-warum wird er nicht versteuert?
Versteuert der AG pauschal-korrekt.
Wird der gwV einfach so nicht versteuert-kann sich der AG schon mal auf ne LSt-Prüfung einstellen, der AN mit einer Nachzahlung von LSt rechnen, und sich dann aber bitte NICHT beschweren…

Was sind einseitige Fahrgemeinschaften?

Wohl solche wo immer nur der eine fährt, und der andere immer mitfährt.

Und was genau ist die Frage?

Wahrscheinlich warum das FA so böse is…

Hallo Clematis,
danke für deine netten und freundlichen Worte.
Dann beantworte mir doch die Frage, warum bei einseitigen Fahrgemeinschaften, bei denen nur einer Kosten hat, beide die Pauschale absetzen dürfen. Dass heißt doch, für ein Kfz wird zweimal abkassiert. Kennst du eine plausible Erklärung? Das böse FA leider nicht.

Ich kenne sie nicht, weil ich die Regelungen genauso wenig wie das FA gemacht habe.

Ich denke mal, der Gesetzgeber geht davon aus, dass auch bei einseitigen Fahrgemeinschaften der „Immer-Mitfahrer“ dem Fahrer einen Teil der Kosten erstattet, er also Kosten hat, in welcher Höhe auch immer.

Im Falle der Nicht-Versteuerung des gwV durch die Fahrzeuggestellung hätte der StPfl einen doppelten Vorteil ggüber anderen StPfl-er versteuert den gwV nicht UND kann die Entfernungspauschale geltend machen.

Sollte man drauf bestehen, die Entfernungspauschale anzusetzen, obwohl man den gwV nicht versteuert, wird das FA unweigerlich den Bruttolohn um den gwV erhöhen-und ob das den gewünschten Effekt hat sei dahingestellt.

Wenn man sich dann immer noch ungerecht behandelt fühlt, bleibt nur noch der Weg ans FG.

Danke für die Ausführungen. Nur wenn der Immerfahrer vom Mitfahrer Geld fürs befördern erhält, wäre das in meinen Augen ein entgeltlicher Personentransport. Der Immerfahrer muss seine zusätzliche Einnahme p.a. aber nicht versteuern. Naja ist eben Made in Germany.

. Der Immerfahrer muss
seine zusätzliche Einnahme p.a. aber nicht versteuern.

Wohl weil ihm bei einer reinen Kostenbeteiligung die Gewinnerzielungsabsicht fehlt…