Hallo!
Ich hab eine Frage zur Pendlerpauschale für Studenten…
Zur fiktiven Situation:
Der Ehemann ist alleiniger Vollverdiener und Fernstudent und setzt seine Studiumskosten über die Werbungskosten ab. Die Ehefrau ist Studentin im Erststudium und arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung mit Pauschalversteuerung und setzt die Studiumskosten über die Sonderausgaben ab (Zusammenveranlagung). Hierunter fielen immer sämtliche Kosten, wie auch die Fahrtkosten zur Uni (teils Semesterticket, teils Monatsticket). Seit diesem Jahr fährt Sie nun aber in einer Fahrgemeinschaft mit einer Kommilitonin zur Universität (ca. 60km).
Daher nun die Frage: Sind die Fahrtkosten jetzt, da ja eine Fahrgemeinschaft vorliegt, so wie bei den Werbungskosten innerhalb der Sonderausgaben händelbar (d.h. 30 Cent pro Kilometer)?
Wäre schön wenn jemand Rat wüsste, auch wenn für den fiktiven Ehemann die Einkommensteuererklärung für 2009 noch etwas hin ist 
Gruß AlmOehi