Hallo,
Ist es eigentlich gängige Praxis wenn das Finanzamt den Höchstbetrag der Pendlerpauschale tagesanteilig rechnet? Ich habe in den entsprechenden Gesetzen nichts gefunden,ich lese da nur etwas von 4500€ Höchstbetrag je Kalenderjahr.
statt
Fahrten x Kilometer x 0,30 €
Beispielrechnug:
75 Fahrten x 180 Kilometer x 0,30 € = 4050 €
rechnet das Finanzamt
Höchstbetrag 4500 € x Fahrten : 230 (Gesamtarbeits und Fahrtage)
Beispielrechnung:
4500 € Höchstbetrag x 75 Fahrten : 230 Gesamtarbeitstage = 1467,40 €
Das verstehe ich irgendwie nicht,kann man dagegen nichts machen?