Pendlerpauschale Höchstbetrag Tagesanteilig?

Hallo,

Ist es eigentlich gängige Praxis wenn das Finanzamt den Höchstbetrag der Pendlerpauschale tagesanteilig rechnet? Ich habe in den entsprechenden Gesetzen nichts gefunden,ich lese da nur etwas von 4500€ Höchstbetrag je Kalenderjahr.

statt
Fahrten x Kilometer x 0,30 €
Beispielrechnug:
75 Fahrten x 180 Kilometer x 0,30 € = 4050 €

rechnet das Finanzamt
Höchstbetrag 4500 € x Fahrten : 230 (Gesamtarbeits und Fahrtage)
Beispielrechnung:
4500 € Höchstbetrag x 75 Fahrten : 230 Gesamtarbeitstage = 1467,40 €

Das verstehe ich irgendwie nicht,kann man dagegen nichts machen?

Doch, dagegen kann man Einspruch einlegen.

Es steht tatsächlich nirgends im Gesetz, aber das Steuerprogramm des Finanzamts wurde so geändert.

Die Antwort des Finanzamts interessiert hier alle…

Bitte mal berichten !

Die Antwort des Finanzamts interessiert hier alle…

Ja, da bin ich auch schon gespannt!
Hatte leider noch nicht die Gelegenheit, selber Einspruch in so einem Fall einzulegen.