Pendlerpauschale in Steuererklärung ab 2006

Folgende Vermutung:
Herr X hat seit dem Jahr 2000 im pünktlich seine Steuerklärungen abgegeben. 2006 hat er sich in einem andern Bundesland um einen neuen Job gekümmert und ist umgezogen. Durch das ganze Chaos mit Umzug, neue Umgebung, neuer Job und Co hat er keine Steuererklärung mehr abgegeben. 2 Arbeitgeber- und 1 Wohnortwechsel später würde er gerne alle offenen Erklärungen nach holen. 2008 hat er sich eine Eigentumswohnung gekauft.

Ist es schlimm, dass er so lange keine abgegen hat?
Kann er auf einmal die Jahre 2006 - 2008 abgeben?
Kann er vom Wohnungskauf irgendwas angeben, oder muss er das sogar?
Und wie gibt er die Kilometer für die Pendlerpauschale an?

Hallo,

Ist es schlimm, dass er so lange keine abgegen hat?:

Nein

Kann er auf einmal die Jahre 2006 - 2008 abgeben?:

ja

Kann er vom Wohnungskauf irgendwas angeben, oder muss er das
sogar?:

steuermindernd sind Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit Renovierungen. Hier wird auf den Arbeitslohn der Handwerker eine Steuerermäßigung gewährt. Es handelt sich um haushaltsnahe Dienstleistungen.

Und wie gibt er die Kilometer für die Pendlerpauschale an?:

so, wie er es bis 2005 hoffentlich auch schon getan hat.

Gruß
Lawrence