Pendlerpauschale mit dem Fahrrad

Hallo Leute,

ich hab mich mal wieder ausgegoogelt und bekomme immer die exakt verkehrten Antworten.
Wenn ich nach Pendlerpauschale und Fahrrad suche wird meistens darauf eingegangen, ob man die überhaupt bekommt (ja, man bekommt, das weiß ich) und was ist, wenn der Weg mit dem Fahrrad weiter ist, als die kürzeste Googlemapsstrecke mit dem Auto. Also man z.B. nicht die Bundesstraße entlang zur Arbeit radeln möchte.

Mein Problem ist aber dies: Meine Pendelstrecke ist, da ich für PKW gesperrte Straßen befahren darf, signifikant kürzer (11 km) als das, was die Routenplaner ohne besondere Einstellungen so ausspucken (. Bin ich verpflichtet, diese kürzere Strecke steuerlich geltend zu machen? In den Steuergesetzen habe ich nur was von der kürzesten Straßenverbindung gelesen, die anzuwenden ist. Nichts von Waldwegen. Andererseits habe ich auch von Fällen gelesen, in denen man praktisch gezwungen wäre, Mautstraßen zu benuzten, um die nach FA-Sicht kürzeste Strecke befahren zu können.

Es wäre natürlich irgendwie logisch, dass ich auch nur absetzen kann, was ich wirklich gefahren bin, aber das ist ja sonst auch nicht durchgängig geltendes Recht, sonst müsste ja jeder Fahrtenbuch führen.

Was meint Ihr? Kann ich die Strecke für PKW ansetzen oder muss ich die kürzere tatsächlich gefahrene Strecke ansetzen?

Du kannst die Strecke für PKW ansetzen.

1 Like

Das hört sich schon mal gut an. Irgendwo muss es ja auch eine gemeinsame Basis geben dafür, sonst muss man ja jede Ecke auszirkeln.

Vielen Dank erstmal!

Hallo!

Darauf kommt es nicht an, sondern auf Gesetze und Rechtsprechung.

Genauso ist es, es kommt auf die kürzeste Straßenverbindung an, Abkürzungen, die nur mit dem Fahrrad möglich sind, bleiben ohne Berücksichtigung.

Schöne Grüße!

2 Like

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.