Es ist ja bekannt, dass vom Finanzamt die Entfernungspauschale nur einmal am Tag gewährt wird, auch wenn man mal zweimal am Tag zur Arbeit muss.
Gilt diese Regelung auch für Schwerbehinderte mit GdB 90? Denn für diese Personengruppe gelten ja andere Regeln bei den Fahrten zur Arbeit. Sie können wählen, ob sie die tatsächlichen Kosten geltend machen oder ob Sie Hin- UND Rückweg per Pauschale berechnet haben möchten.
Ich kenne die Rechtslage nicht, würde aber vermuten, dass Schwerbehinderte auch zwei Fahrten am Tag über die Pauschale abrechnen können. Das wäre analog zu der Regelung mit den tatsächlichen Kosten.
Hallo,
Es ist ja bekannt, dass vom Finanzamt die Entfernungspauschale nur einmal am Tag gewährt wird, auch wenn man mal zweimal am Tag zur Arbeit muss.
Gilt diese Regelung auch für Schwerbehinderte mit GdB 90? Denn für diese Personengruppe gelten ja andere Regeln bei den Fahrten zur Arbeit. Sie können wählen, ob sie die tatsächlichen Kosten geltend machen oder ob Sie Hin- UND Rückweg per Pauschale berechnet haben möchten.
Ich kenne die Rechtslage nicht, würde aber vermuten, dass Schwerbehinderte auch zwei Fahrten am Tag über die Pauschale abrechnen können. Das wäre analog zu der Regelung mit den tatsächlichen Kosten.
nee, das wäre nicht analog. Das wäre eher Wunschdenken ;o). 2x am Tag geht für Schwerbehinderte, wenn dieses 2x am Tag mit der Schwerbehinderung zusammenhängt, also beispielsweise, der Schwerbehinderte gar nicht selber fahren kann und der Fahrer eben wieder zurückfährt und ihn zum Feierabend wieder abholt.
Grüße
Hallo,
danke für deine Antwort!
Ich halte sie nicht für schlüssig. Die Sonderregelung für Behinderte gilt unabhängig davon, ob Fahrten etwas mit der Behinderung zu tun haben oder nicht. Auch ein Behinderter (ab GdB 70) der problemlos selbst fahren kann, kann tatsächliche Fahrtkosten geltend machen oder eine Pauschale für Hin- UND Rückweg wählen. Dass man ihm Fahrtkosten für beide Wege (hin und zurück) zusteht interpretiere ich so, dass man ihm - im Gegensatz zu Nichtbehinderten - seine tatsächlichen Ausgaben ausgleichen will. Dazu gehört meines Erachtens dann auch, dass man zwei Fahrte am Tag berücksichtigt.
Jooge
Hallo,
Ich halte sie nicht für schlüssig.
Bitte versuche nicht ausgerechnet im Steuerrecht so etwas wie Logik oder Konsistenz zu finden.
Die Sonderregelung für Behinderte gilt unabhängig davon, ob Fahrten etwas mit der Behinderung zu tun haben oder nicht.
Richtig, hier geht es um Fahrten zur Arbeit.
Auch ein Behinderter (ab GdB 70) der problemlos selbst fahren kann, kann tatsächliche Fahrtkosten geltend machen oder eine Pauschale für Hin- UND Rückweg wählen. Dass man ihm Fahrtkosten für beide Wege (hin und zurück) zusteht interpretiere ich so, dass man ihm - im Gegensatz zu Nichtbehinderten - seine tatsächlichen Ausgaben ausgleichen will.
Jein. Die werden dadurch auch ihm nicht ausgeglichen, die mindern nur sein zu versteuerndes Einkommen. Dieses tatsächlich bedeutet hier neben Hin- und Rückfahrt, dass statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten je Kilometer angesetzt werden können. Damit ist nicht gemeint, dass er sooft fahren kann, wie er will (auch sinnlose Umwege sind davon nicht erfasst) und dies steuerlich anerkannt würde. Das ergibt sich auch so aus dem Gesetzestext, wo es heißt, dass den „normalen“ Arbeitnehmern je Arbeitstag einmal die Entfernungspauschale für den Entfernungskilometer zugestanden wird. Für SB wird in dieser Formulierung nur die Pauschale durch tatsächliche Kosten ersetzt. Es bleibt bei den Entfernungskilometern und dem einmal je Arbeitstag.
Tatsächlich bedeutet hier also „lediglich“, dass auch die Rückfahrt zählt und ein individueller Kilometersatz ermittelt wird, der sich grob aus dem Quotienten aus den gesamten Fahrzeugkosten des Jahres und der Jahresfahrleistung ergibt. Macht naturgemäß Sinn, wenn dieser über 0,30€ liegt.
Bekannte Ausnahme sind eben die Leerfahrten von SB, die nicht selber fahren können. Alles andere wird dann eben über die weiteren Nachteilsausgleiche ausgeglichen, wozu ja auch die teilweise Ansetzbarkeit von nicht beruflich veranlassten Fahrten gehört.
Grüße