Pendlerpauschale Österreich

Guten Tag!
Eine Frage zur Pendlerpauschale Österreich:

In Österreich steht die große Pendlerpauschale zu, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar oder unmöglich ist.
Wenn nun der Job bedingt, dass das eigene private Fahrzeug zur dienstlichen Nutzung herangezogen wird, z.B. für die Fahrt zu alltäglichen Terminen, ist dann die Nutzug eines öffentlichen Verkehrsmittels unmöglich?
Wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass das Privatfahrzeug des Arbeitnehmers für den Arbeitssalltag notwendig ist, kann dann die große Pendlerpauschale beantragt werden?

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!!

Wieso fragen sie nicht an der Stelle, an der die Entscheidung getroffen wird - beim Finanzamt, das für ihren Bezirk zuständig ist?

Meiner Meinung nach ist es nicht relevant, ob das Fahrzeug im Betrieb benötigt wird, die Voraussetzungen für das große Pendlerpauschale sind ganz klar definiert.

Liebe Grüße, Karlheinz