Guten Tag!
Eine Frage zur Pendlerpauschale Österreich:
In Österreich steht die große Pendlerpauschale zu, wenn die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar oder unmöglich ist.
Wenn nun der Job bedingt, dass das eigene private Fahrzeug zur dienstlichen Nutzung herangezogen wird, z.B. für die Fahrt zu alltäglichen Terminen, ist dann die Nutzug eines öffentlichen Verkehrsmittels unmöglich?
Wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass das Privatfahrzeug des Arbeitnehmers für den Arbeitssalltag notwendig ist, kann dann die große Pendlerpauschale beantragt werden?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!!