Pendlerpauschale ohne Einspruch?

Hallo,

die Geschichte mit der Pendlerpauschale geht ja immer noch hin und her. Wenn man seinen Freibetrag für die Kilometerpauschale um 1/3 hat kürzen lassen am Anfang des Jahres und habe keinen Einspruch eingelegt. Wenn die Sache jetzt noch kippt, kann es dann sein, dass man leer ausgeht, wenn man keinen inspruch eingelegt hat?

Danke für Rat!

Sebastian

Nein, der Freibetrag ist je eh immer nur vorläufig, die Endabrechnung kommt dann bei der Einkommensteuererklärung. Erst beim Einkommensteuerbescheid muss dann der vorläufigkeitsvermerk drauf stehen damit dieser nicht rechtskräftig wird und nochmal geändert werden kann falls das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu Gunsten des Pendlers fällt.

Jörg