Pendlerpauschale Pkw

Angenommen Herr B. fährt 27 km zur arbeit (einfache fahrt). Wieviel Geld würde Herr B zurückbekommen für 2008 bei 220 Arbeitstagen.

Stimmt es das man Nur soviel Geld zurückbekommt wie Herr B an Steuern gezahlt hat. Das würde ja Heissen das Herr B wenn er z.B. 1600 euro steuern gezahlt hat im Kalenderjahr 2008, er dann nur Benzingeld maximal von 1600 euro bekommen würden???

Hallo,

Ja!
Das Prinzip ist doch einfach, der Arbeitgeber zieht eine bestimmte Summe an Steuern ab und über die Einkommensteuererklärung kann man das maximal wieder zurückbekommen.
Hat man Null bezahlt, gibt´s auch maximal Null zurück.
Außerdem zahlt das Finanzamt kein Benzingeld, sondern man erhält Steuerermäßigungen für gewisse Aufwendungen.

Gruß
Lawrence

Hallo,

Ja!
Das Prinzip ist doch einfach, der Arbeitgeber zieht eine
bestimmte Summe an Steuern ab und über die
Einkommensteuererklärung kann man das maximal wieder
zurückbekommen.
Hat man Null bezahlt, gibt´s auch maximal Null zurück.
Außerdem zahlt das Finanzamt kein Benzingeld, sondern man
erhält Steuerermäßigungen für gewisse Aufwendungen.

Na genau. Jedenfalls so ungefähr.
Man bekommt natürlich keine Steuerermäßigung, sondern kann die Pauschale bzw. die Summe, die sich ergeben hat, vom Einkommen absetzen.
Im Beispielfall war ja von 27km die Rede. Also 0,30ct/km x 27km x 220 = 1.782€ Pendlerpauschale. Diese werden nicht von der gezahlten Steuer abgezogen, sondern vom Einkommen, so dass nun eben 1.782€ weniger Einkommen versteuert wird. Was dies dann effektiv an „Steuerersparnis“ (man spart dadurch ja keine Steuern, sondern bekommt nur zuviel gezahlte zurück) bringt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei angenommen 20% Steuersatz bedeutet dies im Beispielfall, dass sich das Finanzamt mit 3ct pro gefahrenem Kilometer „beteiligt“.

MfG