Pendlerpauschale trotz Zweitwohnung am Arbeitsort?

Guten Tag,

ich bitte um Rat im folgenden Fall.
X arbeitet in A-Stadt und hat seinen Erstwohnsitz in der 25 km entfernten B-Stadt, von wo X täglich zur Arbeit nach A-Stadt fährt. Aus Gründen, die nicht zur Debatte stehen, hat X zusätzlich einen Zweitwohnsitz in A-Stadt angemeldet. X nutzt die Wohnung aber nicht zur Übernachtung an Wochentagen, sondern fährt täglich zurück nach B-Stadt.
Könnte das Finanzamt dennoch bzgl. der Anrechnung der „Pendlerpauschale“ zwischen A- und B-Stadt begründeterweise Stress machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus!

hallo,

ich frag jetzt mal nicht, warum x eine weitere wohnung am arbeitsort hat, wenn er diese nicht nutzt. steht ja nicht zur debatte…

wenn das fa von der zweiten wohnung (die in a-stadt) weiß, dann könnten die schon mal dezidiert nachfragen. ich als fa-beamter würde das jedenfalls tun. vorausgesetzt, x hat eine gute erklärung dafür, eine wohnung in a-stadt zu haben, diese aber nicht zu nutzen/nutzen zu können, dann paßt das wieder ins bild. grds. kann ich ja wohnungen mieten, wo und wozu ich will :wink:
wenn x allerdings diese wohnung in a-stadt nicht erwähnt, weil es keinen grund dafür gibt, diese wohnung anzugeben, dann wird das fa nicht nachfragen, da es ja keine kenntnis davon hat.
zudem sind 25km fahrtweg nicht wirklich ein grund, über alle möglichen wege und umwege zu prüfen, ob jemand noch eine weitere wohnung oder schlafgelegenheit in der nähe der arbeitsstätte hat…

gruß, boris