Pendlerpauschale + Umzug = werbungskosten

Hallo,

es wäre nett, wenn jemand mir zunächst einmal eine generelle Erklärung geben könnte, was „abschreiben“ tatsächlich bedeutet.

Jemand steht also in einem Beschäftigungsverhältnis.
Er bekommt X € monatlich. An Hand seines Bruttoverdienstes wird dann die Steuer errechnet. Richtig?

Stellt sich in dem laufenden Jahr dann heraus, dass dieser jemand irgendwelche Gründe hat, Steuersenkungen geltend zu machen, reicht er diese am Ende des Jahres nach.
Und dann?
Senken diese Ausgaben den Bruttoverdienst von X? Und dementsprechend werden dann weniger Steuern (also Nachzahlung) fällig?
Wenn also für Umzugskosten (=Werbungskosten) eine Pauschale von 500,00€ genannt werden, dann mindert das den Jahresverdienst um 500,00 = weniger Steuern = Nachzahlung?

Nehmen wir folgendes an:

  1. Ein Alg2-Empfänger findet endlich Arbeit - 300 km von seinem Wohnort entfernt. Er nimmt diese sofort an.

a) er bekommt auf Grund der Vertragsbedingungen vom Amt keine Umzugskosten ertstattet. Kann er in diesem Fall Werbungskosten (Umzug wegen Arbeit) geltend machen? Wenn ja wie?

b) er bekommt vom Amt einen Teil oder alles erstattet. Kann er in diesem Fall trotzdem steuerlich etwas geltend machen?

  1. Unser Arbeitnehmer wohnt den ersten Monat lang in einer Monteurswohnung. Abstand zum Arbeitsort: 13,3 km.
    Da seine Familie noch immer am alten Wohnort, 300 km entfernt wohnt ist dies auch noch sein Lebensmittelpunkt, er kehrt jedes Wochenende heim, meldet sich auch nicht in der Monteurswohnung an.
    Wie macht er hier die Pendlerpauschale geltend?
    Reicht der Miet- und Arbeitsvertrag aus oder hätte er sich anmelden müssen?

  2. Nach gelungenem Umzug hat unser Arbeitnehmer tagtäglich einen Arbeitsweg von 8,1 km. Wie macht er dies (Pendlerpauschale) steuerlcih geltend?

Im Voraus vielen Dank für alle die sich mit der Beantwortung obiger Fragen bemühen.

Grüße,

Fomz

Hallo!

es wäre nett, wenn jemand mir zunächst einmal eine generelle
Erklärung geben könnte, was „abschreiben“ tatsächlich
bedeutet.

Das lass ich jetzt mal, denn es steht in keinem Bezug zu Deiner Frage oder meinst Du vielleicht „absetzen“?

  1. Ein Alg2-Empfänger findet endlich Arbeit - 300 km von
    seinem Wohnort entfernt. Er nimmt diese sofort an.

Gut

a) er bekommt auf Grund der Vertragsbedingungen vom Amt keine
Umzugskosten ertstattet. Kann er in diesem Fall Werbungskosten
(Umzug wegen Arbeit) geltend machen? Wenn ja wie?

Es gibt Pauschalen für Umzugskosten: http://www.bvm-verbund.de/xist4c/web/Umzugskosten–D…

Wenn man die richtigen Kosten ansetzen möchte brauch man richtige Rechnungen (Umzugsunternehmen, etc (Also nicht Quittung über 3 Kasten Bier die man dem Schwager in die Hand gedrückt hat weil er geholgen hat))

b) er bekommt vom Amt einen Teil oder alles erstattet. Kann er
in diesem Fall trotzdem steuerlich etwas geltend machen?

Ja, das was er nicht erstattet bekam, also Kosten minus Erstattung = Werbungskosten für Steuer

  1. Unser Arbeitnehmer wohnt den ersten Monat lang in einer
    Monteurswohnung. Abstand zum Arbeitsort: 13,3 km.
    Da seine Familie noch immer am alten Wohnort, 300 km entfernt
    wohnt ist dies auch noch sein Lebensmittelpunkt, er kehrt
    jedes Wochenende heim, meldet sich auch nicht in der
    Monteurswohnung an.
    Wie macht er hier die Pendlerpauschale geltend?
    Reicht der Miet- und Arbeitsvertrag aus oder hätte er sich
    anmelden müssen?

Reicht aus. Er hat diesen Monat eine doppelte Haushaltsführung, es ist also absetzbar:

Erste Hinfahrt: Entfernung Monteurswohnung-daheim * 30 ct
wöchentliche Heimfahrt: Entfernung Monteurswohnung-daheim * 30 ct
letzte Heimfahrt: Entfernung Monteurswohnung-daheim * 30 ct
täglich pendelei: Entfernung Monteurswohnung - Arbeitsstätte * 30 ct

Die Kosten der unterkunft sind abzugsfähig

Dann kann man noch Verpflegungsmehraufwendungen absetzten, dazu zählt die Abwesenheit von zu Hause. Also wenn Montags Abfahrt 3 Uhr für auf die Arbeit und dann Freitags um 13 Uhr Ankunft Zuhause:
Für Montag Abwesenheit >14Std. = 12 €
für Dienstag bis Donnerstag Abwesenheit >24 Std. = 3*24€
für Freitag Abwesenheit >8 aber

Wieso können hier Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden? Unter der Woche wohnt er doch in der Monteurswohnung und fährt von dort aus zur Arbeit (13 km). Ein normaler Arbeitnehmer kann für seine Abwesenheit während er arbeiten ist doch auch keinen Verpflegungsmehraufwand geltend machen

Gruß
Stefan

Hallo!

Weil ein normaler Arbeitnehmer ja auch zu Hause wohnt. Der fiktive wohnt nicht zu Hause sondern in seiner Monteurswohnung, deswegen doppelte Haushaltsführung, deswegen Verpflegungsmehraufwand.

Gruß

Jörg

Hallo,

Hallo!

Weil ein normaler Arbeitnehmer ja auch zu Hause wohnt. Der
fiktive wohnt nicht zu Hause sondern in seiner
Monteurswohnung, deswegen doppelte Haushaltsführung, deswegen
Verpflegungsmehraufwand.

das erklärt die doppelte Haushaltsführung, also das er die Monterswohnung steuerliche geltend machen kann, denn er muss ja tatsächlich zwei mal Miete bezahlen, aber ich verstehe immer noch nicht den Verpflegungsmehraufwand, denn er muss ja nicht zwei mal Essen bezahlen. Ob ich zu Hause esse oder in der Monteurswohnung ist doch egal? Die Kosten fürs essen fallen einmalig an, egal ob ich zu Hause wohne, oder in meiner Zweitwohnung

Also wo ist der Unterschied zum Arbeitnehmer, der 3 Malhzeiten zu sich nimmt und sich am Erstwohnsitz aufhält und dem Arbeitnehmer, der drei Mahlzeiten zu sich nimmt und sich in seiner Zweitwohnung aufhält?

Gruß

Jörg

Gruß
Stefan