Hallo,
es wäre nett, wenn jemand mir zunächst einmal eine generelle Erklärung geben könnte, was „abschreiben“ tatsächlich bedeutet.
Jemand steht also in einem Beschäftigungsverhältnis.
Er bekommt X € monatlich. An Hand seines Bruttoverdienstes wird dann die Steuer errechnet. Richtig?
Stellt sich in dem laufenden Jahr dann heraus, dass dieser jemand irgendwelche Gründe hat, Steuersenkungen geltend zu machen, reicht er diese am Ende des Jahres nach.
Und dann?
Senken diese Ausgaben den Bruttoverdienst von X? Und dementsprechend werden dann weniger Steuern (also Nachzahlung) fällig?
Wenn also für Umzugskosten (=Werbungskosten) eine Pauschale von 500,00€ genannt werden, dann mindert das den Jahresverdienst um 500,00 = weniger Steuern = Nachzahlung?
Nehmen wir folgendes an:
- Ein Alg2-Empfänger findet endlich Arbeit - 300 km von seinem Wohnort entfernt. Er nimmt diese sofort an.
a) er bekommt auf Grund der Vertragsbedingungen vom Amt keine Umzugskosten ertstattet. Kann er in diesem Fall Werbungskosten (Umzug wegen Arbeit) geltend machen? Wenn ja wie?
b) er bekommt vom Amt einen Teil oder alles erstattet. Kann er in diesem Fall trotzdem steuerlich etwas geltend machen?
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Unser Arbeitnehmer wohnt den ersten Monat lang in einer Monteurswohnung. Abstand zum Arbeitsort: 13,3 km.
Da seine Familie noch immer am alten Wohnort, 300 km entfernt wohnt ist dies auch noch sein Lebensmittelpunkt, er kehrt jedes Wochenende heim, meldet sich auch nicht in der Monteurswohnung an.
Wie macht er hier die Pendlerpauschale geltend?
Reicht der Miet- und Arbeitsvertrag aus oder hätte er sich anmelden müssen? -
Nach gelungenem Umzug hat unser Arbeitnehmer tagtäglich einen Arbeitsweg von 8,1 km. Wie macht er dies (Pendlerpauschale) steuerlcih geltend?
Im Voraus vielen Dank für alle die sich mit der Beantwortung obiger Fragen bemühen.
Grüße,
Fomz