Pendlerpauschale unabhängig vom Verkehrsmittel

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Person A hat einen Weg zur Arbeit von 34 km. Davon legt er 10 km bis zum Bahnhof mit dem PKW zurück und 24 km mit Zug und Straßenbahn.

Beim Erstellen der Einkommensteuererklärung per Steuerprogramm, kann Person A auswählen, ob die Strecke nur mit PKW oder mit PKW und anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurde.
Beim auswählen der 2. Variante werden dann auch die jeweiligen Streckenlängen getrennt abgefragt. Anrechnen tut das Steuerprogramm allerdings nur die 10 km die mit dem PKW zurück gelegt wurden.

Nach den geltenden Gesetzen wird die Pendlerpauschale unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt. Das hieße im beschriebenen Fall komplett für die gesamte Strecke von 34 km.

Was ist nur richtig? Es handelt sich hier ja um einen nicht unerheblichen Unterschied von 690 EUR (230x10x0,30)zu 2.346 EUR (230x34x0,30).

Was ist, wenn Person A sowohl für 2007, als auch für 2008 mit diesem Steuerprogramm gearbeitet hat und vom Finanzamt trotz ausführlicher Anlage (getrennte Beschreibung der Wegstrecken) nur die 10 km mit PKW angesetzt wurden?!

Besten Dank im Voraus…

Hallo,

A bekommt die vollen 34 Km angerechnet.
Im Programm einfach ein bisschen „rumspielen“, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wird.
Zur Not einen Formulardruck anschauen, wie die Eintragung aussieht. Sind 34 Km im Formular, so wird das Finanzamt auch 34 Km anerkennen.

Gruß
Lawrence