Pendlerpauschale und Jobticket verständnissfrage

Hallo Leute,

habe da mal eine Frage, bei der ich nicht weiter komme.
Und zwar würde ich gerne wissen, wie viel bzw. wie man das mit der Pendlerpauschale ausrechnet, absetzen kann.

Angenommen Person X fährt jeden Tag pro Weg 110km zu der Arbeit.
Davon fährt er ca. 16km mit meinem eigenen PKW zum Bahnhof, und von dort aus ca. 89km ( laut jobticket ) weiter zur Arbeit.
Das Jobticket kostet laut letzter Lohnsteuerauszug knapp 1300€.

Könntet ihr mir mal aufschreiben, wie viel diese Person davon absetzen könnte? Weil das Jobticket wird ja vom Arbeitgeber bezahlt. Kann er dann mehr als die 4500€ „benutzen“?

Ich kenne mich in dem Gebiet leider noch nicht so aus.

Gruß Alex

Hallo,

ich beziehe mich auf das BMF-Schreiben IV C 5 - S 2351/09/10002 - Entfernungspauschalen ab 2007. Nachlesen kann man das hier:

Tz 1.6: Wenn PKW und öffentliche Verkehrsmittel gemischt genutzt werden, rechnet man zunächst die maßgebliche Entfernung für die kürzeste Straßenverbindung.
Von dieser Entfernung zieht man

ca. 16km mit meinem eigenen PKW zum Bahnhof:

ab

Der Rest sind die km, die auf öffentliche Verkehrsmittel entfallen. Die rechnet man x0,30 x Arbeitstage, um auszurechnen, welcher Betrag höher ist: der Preis des öffentlichen Verkehrsmittels, oder aber die Entfernungspauschale. Man nimmt dann den höheren Preis.
Das + die km mit dem eigenen PKW ergeben die Entfernungspauschale, die als Werbungskosten angesetzt werden können.

Das war jetzt meine Teilantwort hierzu, weil ich beim Rest nicht sicher bin!

Könntet ihr mir mal aufschreiben, wie viel diese Person davon absetzen könnte? Weil das Jobticket wird ja vom Arbeitgeber bezahlt. Kann er dann mehr als die 4500€ „benutzen“? :

Die 4.500 € gelten ja eh „nur“ für den Anteil mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ob der Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung ausreicht, die tatsächlichen Kosten nachzuweisen, weiß ich leider nicht. Ich denke nicht, denn es wird ja nur der Wert bescheinigt, der vom AG ersetzt wurde. (was man als "vom AG erstattete Beträge für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte auch in der Anlage N aufführen muss).

Aber bei der Jobticket-Frage können dir die Experten besser antworten…

Gruß