Hallo,
ich hatte letztes Jahr im Radio gehört, dass es möglich wäre die Pendlerpauschale von einem nicht gemeldeten Wohnsitz zur Arbeit „abzufassen“ (zumindest für eine gewisse Anzahl an Tagen in der Woche glaub ich mich zu erinnern), wenn es dafür einen erklärenden Grund gibt, warum von da aus gefahren wird.
Und zwar folgendes: Mein gemeldeter Wohnsitz liegt ca. 15km von der Arbeitsstätte entfernt. Da meine Freudnin und ich letztes Jahr ein Kind bekommen haben, bin ich logischerweise hauptsächlich dort und fahre auch von dort auf Arbeit. Dieser Ort liegt allerdings ca. 60km von der Arbeitsstätte entfernt. ich bin dort noch nicht gemeldet da wir demnächst umziehen wollen und ich mir die Rennerei bzgl. Ummeldung nur einmal zumuten will… Allerdings empfinde ich das als Grund von dort fahren zu können und die Kosten absetzen zu dürfen, auch im nicht gemeldeten Sinne/Wohnort.
Weiss da jemand mehr drüber und kann mir das etwas genauer erklären?
MfG
Kopsman