Pendlerpauschale von nicht gemeldeten Wohnsitz?

Hallo,

ich hatte letztes Jahr im Radio gehört, dass es möglich wäre die Pendlerpauschale von einem nicht gemeldeten Wohnsitz zur Arbeit „abzufassen“ (zumindest für eine gewisse Anzahl an Tagen in der Woche glaub ich mich zu erinnern), wenn es dafür einen erklärenden Grund gibt, warum von da aus gefahren wird.

Und zwar folgendes: Mein gemeldeter Wohnsitz liegt ca. 15km von der Arbeitsstätte entfernt. Da meine Freudnin und ich letztes Jahr ein Kind bekommen haben, bin ich logischerweise hauptsächlich dort und fahre auch von dort auf Arbeit. Dieser Ort liegt allerdings ca. 60km von der Arbeitsstätte entfernt. ich bin dort noch nicht gemeldet da wir demnächst umziehen wollen und ich mir die Rennerei bzgl. Ummeldung nur einmal zumuten will… Allerdings empfinde ich das als Grund von dort fahren zu können und die Kosten absetzen zu dürfen, auch im nicht gemeldeten Sinne/Wohnort.

Weiss da jemand mehr drüber und kann mir das etwas genauer erklären?

MfG
Kopsman

hallo,

ich verstehe nicht, warum du dich nicht einfach ummeldest. was du als „rennerei“ bezeichnest, kostet dich knappe 5 minuten auf der gemeindeverwaltung, und das war´s. weniger zeit, als in w-w-w- posts zu verfassen und sich gedanken über ein problem zu machen, das keines wäre.
um es kurz zu machen: probier´s, die fahrkosten abzusetzen. i.a. prüft das fa nicht nach, wo du wohnst bzw. ob du da auch gemeldet bist. es KANN aber vorkommen, daß doch geprüft wird, dann brauchst du eben eine schlüssige erklärung.
ob deine erklärung dazu ausreicht, entscheidet der sachbearbeiter. hier handelt es sich um eine ermessenssache. gegen den entscheid kannst du natürlich widerspruch einlegen.

saludos, borito

Danke erstmal für die Antwort. Da haben noch andere finanzielle Dinge mit reingespielt, warum ich mich letztes Jahr nicht umgemeldete habe, dabei will ich es auch belassen. Türlich wäre es das einfachste gewesen, aber dafür wären andere Dinge schwieriger gewesen. Und dieses Jahr werden wir wie gesagt umziehen und ich melde mich. Da juckt mich das auch nicht mehr, aber eben für 2012 schon noch.
Also versteh ich das richtig, das es keine falsche Angabe wäre oder Betrug oder dergleichen, falls das FA das nicht durchgehen lässt, stutzig wird oder nochmal genauer nachfragt?
Ist meine erste Steuererklärung, daher kenn ich mich da absolut nicht aus.

hallo,

steuerbetrug würdest du dann begehen, wenn du von wohnort A, der 15km entfernt ist, zur arbeit fährst, aber die strecke von wohnort b, der 60km entfernt liegt, angibst.
solange deine angaben der richtigkeit entsprechen, gibt es keinen anlass für „steuerbetrug“.
i.a. erkennt das fa aber nur fahrten vom wohnsitz zur arbeitsstätte an. und der wohnsitz ist i.a. da, wo man seinen lebensmittelpunkt hat. und der wiederum liegt i.a. da, wo man gemeldet ist und seinen hauptwohnsitz hat.
das ist bei dir offensichtlich nicht so ganz gegeben.
deshalb kann es durchaus sein, daß das fa bei dir nachfragt. und dann wirst du gut begründen müssen…
hilfreich könnte sein, die ekst-erklärung erst nach deinem vollzogenen umzug abzugeben, da das fa dann ja anhand des neuen wohnsitzes nachvollziehen kann, daß du tatsächlich umgezogen bist und deine argumentation für´s letzte jahr der tatsache entspricht. kommt aber natürlich darauf an, wann du umziehst bzw. dich ummeldest (sollte vor abgabefrist der ekst-erklärung passieren).
noch schlüssiger wird´s, wenn deine freundin und du heiraten.

saludos, borito

Hallo,

ja, da gibts manchmal Möglichkeiten.
Genau kenn ich mich damit aber nicht aus, und weiß auch nicht, was für Nachweise das FA verlangt. Also lieber mal einen Steuerberater fragen.

Viele Grüße

Paola